E-Book-Preisabsprachen: Gericht skizziert mögliche Auflagen für Apple

Bei einer Anhörung im Kartellprozess gegen Apple hat das zuständige US-Gericht am Freitag die Auflagen erläutert, die es wahrscheinlich gegen das Unternehmen aus Cupertino verhängen wird. Es wird zwar nicht auf alle Forderungen des US-Justizministeriums eingehen, aber nach eigenen Angaben auch berücksichtigen, dass sich Apple bisher nicht zu den E-Book-Preisabsprachen bekannt hat.

Richterin Denise Cote deutete an, sie werde ein Regelwerk akzeptieren, dass den Wettbewerb wiederherstellt und Apple die Möglichkeit gibt, seinen App Store weiterzuentwickeln. „Wenn wir die freie Preisgestaltung schützen können, ohne die Flexibilität und die Verwaltung des App Store anzufassen, dann wäre das meine Priorität“, sagte Cote. Apple dürfe den App Store aber auch nicht als Hintertür einsetzen, um wettbewerbsfeindliche Vereinbarungen einzuführen.

Einem externen Kartellwächter, wie vom Justizministerium gefordert, erteilte Cote eine Absage. Apple müsse dafür allerdings ein internes Programm einrichten, das die Einhaltung der Wettbewerbsregeln überwache. Zudem will sie den Zeitraum, in dem Apple keine Vereinbarungen mit Verlagen zu E-Book-Preisen treffen darf, von fünf auf zwei Jahre verkürzen. Danach sollen die Verlage abwechselnd alle sechs bis acht Monate neue Bedingungen mit Apple aushandeln. So sollen sie an Absprachen gehindert werden.

Zudem kritisierte Cote die fehlende Bereitschaft Apples und der Verlage, eigene Fehler einzugestehen. „Das war ein regelwidriges Spiel mit hohen Einsätzen, und der Verbraucher hat darunter gelitten“, sagte die Richterin. Weder Apple noch die Verlage hätten öffentlich Reue gezeigt. „Sie sind, um es mit einem Wort zu sagen, uneinsichtig.“

Im Juli hatte das Gericht Apple wegen illegaler Preisabsprachen für schuldig befunden. „Wenn Apple diese Verschwörung nicht orchestriert hätte, dann hätte sie nicht gelingen können“, begründete Cote ihre Entscheidung. Bei der Anhörung am Freitag standen die Vorschläge beider Seiten zur Debatte, die eine derartige „Verschwörung“ künftig verhindern sollen. Die Höhe des Schadenersatzes, der auf bis zu 500 Millionen Dollar geschätzt wird, soll in einer separaten Verhandlung ermittelt werden.

Das Department of Justice hatte unter anderem gefordert, dass Apple alle bestehenden Vereinbarungen mit den ebenfalls angeklagten fünf großen Verlagen kündigen muss. Zudem soll Apple Firmen wie Amazon erlauben, in ihren E-Book-Apps für iOS käufliche Inhalte zu verlinken. Apple bezeichnete die Vorschläge als vage, zu weitreichend und ungerechtfertigt.

[mit Material von Joan E. Solsman, News.com]

Tipp: Wie gut kennen Sie Apple? Überprüfen Sie Ihr Wissen – mit 15 Fragen auf silicon.de.

Stefan Beiersmann

Stefan unterstützt seit 2006 als Freier Mitarbeiter die ZDNet-Redaktion. Wenn andere noch schlafen, sichtet er bereits die Nachrichtenlage, sodass die ersten News des Tages meistens von ihm stammen.

Recent Posts

Black Friday: Vorsicht vor schädlichen QR-Codes

Bösartige QR-Codes, die per E-Mail versendet werden, eignen sich sehr gut, um Spam-Filter zu umgehen.

9 Stunden ago

Black Friday: Zahl der ominösen Shopping-Websites steigt

Unsichere Websites und Phishing-Mails in Verbindung mit Black Friday können kauffreudigen Konsumenten zum Verhängnis werden.

9 Stunden ago

SmokeBuster bekämpft SmokeLoader

Malware SmokeLoader wird weiterhin von Bedrohungsakteuren genutzt, um Payloads über neue C2-Infrastrukturen zu verbreiten.

16 Stunden ago

Taugen Kryptowährungen als Unterstützer der Energiewende?

Bankhaus Metzler und Telekom-Tochter MMS testen, inwieweit Bitcoin-Miner das deutsche Stromnetz stabilisieren könnten.

1 Tag ago

Supercomputer-Ranking: El Capitan überholt Frontier und Aurora

Mit 1,7 Exaflops ist El Capitan nun der dritte Exascale-Supercomputer weltweit. Deutschland stellt erneut den…

1 Tag ago

Ionos führt neue AMD-Prozessoren ein

Der deutsche Hyperscaler erweitert sein Server-Portfolio um vier Angebote mit den neuen AMD EPYC 4004…

2 Tagen ago