Neelie Kroes, EU-Kommissarin für die Digitale Agenda, hat offenbar die geplante weitere Senkung der Mobilfunk-Roaminggebühren zurückgenommen. Reuters zufolge wird das Thema Roaming in einem Entwurf, den Kroes im September dem EU-Parlament vorlegen will, nicht mehr erwähnt.
Die neue Regelung sollte im Juli 2014 in Kraft treten. Mitte Juni hatte sich die EU-Kommission Medienberichten zufolge sogar noch für die Abschaffung der Roaminggebühren ausgesprochen.
Reuters zufolge reagiert die EU-Kommission auf Druck der großen Mobilfunkanbieter. Im vergangenen Monat hätten sich die Chefs von Orange, Telecom Italia, Telefónica sowie ein hochrangiger Vertreter der Deutschen Telekom mit Kroes getroffen, um ihre Bedenken gegenüber einer Streichung der Roaminggebühren zu äußern.
Ryan Heath, Sprecher von EU-Kommissarin Neelie Kroes, wollte den Reuters-Bericht nicht bestätigen. „Wir haben im Sommer verschiedene technische Verbesserungen erreicht, die uns helfen werden, unser Ziel eines echten einheitlichen Mobilfunkmarkts zu erreichen“, sagte Heath.
Seit mehr als zehn Jahren werden die Mobilfunkprovider wegen der hohen Gebühren für Telefonate im Ausland kritisiert, die eigentlich nicht mehr kosten sollten als inländische Gespräche. 2010 hatte die EU damit begonnen, Höchstgrenzen für die Gebühren festzusetzen, die ein Provider von einem anderen verlangen kann, wenn ein Kunde im Ausland telefoniert.
Die letzte Senkung trat am 1. Juli 2013 in Kraft. Seitdem dürfen die Kosten für abgehende Anrufe 24 Cent und für eingehende Anrufe 7 Cent nicht überschreiten. Für das Surfen im Internet oder Datendownloads können Provider nur noch maximal 45 Cent pro MByte verlangen. Die Preise gelten zuzüglich Mehrwertsteuer.
Schon in Bezug auf die Netzneutralität hatte Kroes Anfang des Jahres einen Rückzieher gemacht und erklärt, der Markt solle über dieses Thema entscheiden. Im Januar des Jahres 2010 hatte sie sich noch für ein entsprechendes EU-Gesetz ausgesprochen. Es sah vor, dass Provider nur bei Sicherheitsproblemen oder zur Bekämpfung von Spam – nicht jedoch aus kommerziellen Gründen – den Zugang zum Internet einschränken dürfen.
[mit Material von Max Smolaks, TechWeekEurope]
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