Das US-Patentamt hat Apple 41 weitere Patente gewährt. Sie reichen von der Kalibrierung eines dreidimensionalen Bewegungssensors bis zu einer Methode, um Suchergebnisse zu gruppieren. Am bedeutsamsten erscheint das für ein sensorbasiertes UI zugesprochene Schutzrecht, das auch eine Gestensteuerung in der Art von Microsoft Kinect vorsieht.
Dieses Benutzerinterface könnte für ein künftiges iPhone, den Monitor eines Desktops oder auch ein TV-Gerät gedacht sein. Dem Anwender wäre damit möglich, ein Gerät aus der Nähe wie auch aus größerer Entfernung zu beeinflussen. Wenn er sich entfernt, könnte das System automatisch von der Maussteuerung auf die Steuerung durch Handgesten umstellen und damit etwa Funktionen wie Scrollen, Auswahl oder Zoomen erlauben.
Angedacht ist auch die automatische Vergrößerung der Darstellung, wenn sich der Nutzer weiter vom Display entfernt, um aus der jeweiligen Distanz für gut lesbare Informationen zu sorgen. Das System könnte automatisch sensible Inhalte verbergen, wenn der Nutzer selbst nicht anwesend ist. Schon die Anwesenheit einer anderen Person in der Nähe könnte dafür sorgen, dass bestimme Informationen verborgen oder Anwendungen geschlossen werden.
Das Sensorsystem soll zusätzliche Gesten erlernen können, die in einer Gesten-Datenbank für den jeweiligen Benutzer erfasst werden. Gesten könnten von Zeit und Reihenfolge abhängig sein, also etwa eine bestimmte Abfolge von Bewegungen als Geste erkannt werden. Auch von der Entfernung könnte die Bedeutung einer Geste abhängig sein – und das Repertoire bereits bekannte Multitouch-Gesten umfassen. Die Gestensteuerung soll auf der Ebene des Betriebssystems wie auch einzelner aktiver Anwendungen möglich sein.
Apple merkt in der Patentschrift an, dass für das sensorbasierte UI Systeme und Methoden genutzt werden könnten, die es bereits gibt oder erst zukünftig entwickelt werden. Zum Einsatz kommen könnten etwa Sensoren für die Nahfunktechnik NFC, Ultraschall, Infrarot, Umgebungslicht, mechanische Vibrationen und mehr. Die Sensoren sollen im Rahmen der jeweiligen Geräte integriert sein.
Eines der 41 Apple-Patente gilt alternativen Methoden, um Geräte zu entsperren. Dafür sind Handgesten oder „Audiogesten“ vorgesehen, die beispielsweise auf Sprachaufnahmen, Buchstaben- oder Wortfolgen basieren können. Ein weiteres Schutzrecht erhielt der iPhone-Hersteller für ein polarisiertes flexibles Glas, das Reflexionen vermindern soll. Apple ließ außerdem zwei Geschmacksmuster eintragen, die das Logo für iBook Author sowie das iPad-Cover betreffen.
[mit Material von Don Reisinger, News.com]
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