Der britische Guardian hat weitere Geheimdokumente von PRISM-Enthüller Edward Snowden veröffentlicht. Sie belegen, dass der US-Auslandsgeheimdienst auch Überwachungsdaten von US-Bürgern an Israel weitergab.
Mit einer fünfseitigen „gemeinsamen Absichtserklärung“ zwischen der NSA und israelischen Geheimdiensten wurde die Weitergabe ungefilterter Rohdaten („raw sigint“) vereinbart, die offenbar auch abgehörte Telefongespräche und E-Mails amerikanischer Bürger enthielten. Dazu gehören ausdrücklich „Metadaten und Inhalte aus digitaler Netzwerkaufklärung“, die nicht durch „Minimierung“ um die Daten von US-Bürgern bereinigt wurden.
Das steht im Widerspruch zu wiederholten Beteuerungen des US-Regierung, die NSA-Überwachung ziele nicht auf die eigenen Bürger ab und respektiere ihre Privatsphäre. Die Vereinbarung sieht zwar eine Verwendung des übergebenen Materials in Übereinstimmung mit US-Gesetzen vor, verbindet das aber ausdrücklich nicht mit einer verbindlichen Verpflichtung nach internationalem Recht. An einen besonders strikten Schutz von Regierungsmitarbeitern hingegen wurde gedacht. Die israelischen Partner müssen „jegliche Kommunikation, die von einem Beamten der US-Regierung ausgeht oder an ihn gerichtet ist, sofort vernichten, wenn sie erkannt wird.“
Schon aus früher veröffentlichten Geheimdokumenten ging hervor, dass sich die US-Behörde eine rechtliche Hintertür geschaffen hat, mit der die gesetzliche Vorgabe für den Auslandsgeheimdienst NSA umgangen wird, keine US-Bürger oder andere Personen auszuspionieren, die sich in den Vereinigten Staaten aufhalten. Sie ermöglicht das gezielte Durchsuchen der umfangreichen Daten von US-Bürgern und sich in den Staaten aufhaltenden Personen, die durch Überwachungsprogramme der NSA angeblich „beiläufig“ und nicht absichtlich eingesammelt werden.
Mit der Weitergabe an einen befreundeten Geheimdienst geht die NSA noch einen Schritt weiter. In einer Stellungnahme gegenüber dem Guardian bestritt ein NSA-Sprecher nicht die Weitergabe unbearbeiteten Materials einschließlich der Daten von US-Bürgern. Er bestand zugleich darauf, alle bestehenden Regeln zum Schutz der Privatsphäre seien eingehalten worden.
Die NSA antwortete nicht auf gezielte Fragen wie die, ob für die Übergabe der Daten eine Genehmigung des beaufsichtigenden Geheimgerichts FISC eingeholt wurde. Die US-Regierung wollte dazu ebenso wenig Stellung nehmen wie zur Frage, an wie viele Länder solche ungefilterten Überwachungsdaten weitergereicht wurden.
[mit Material von Dara Kerr, News.com]
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