Die Deutsche Bahn hat in Zusammenarbeit mit der Deutschen Telekom ihr WLAN-Angebot erweitert. Ab sofort können Reisende an mehr als 100 deutschen Bahnhöfen pro Tag eine halbe Stunde lang gratis via WLAN ins Internet gehen.
„Wir wollen den Aufenthalt im Bahnhof für unsere Kunden noch attraktiver machen. Die kostenlose WLAN-Nutzung ermöglicht es, während der Zeit am Bahnhof zum Beispiel Smartphone oder Tablet mit der Cloud zu synchronisieren“, sagt André Zeug, Vorstandsvorsitzender der DB Station & Service AG.
Um sich in das kostenlose WLAN einzuwählen, muss der Nutzer auf seinem Mobilgerät unter den WLAN-Einstellungen nach verfügbaren Netzwerken suchen und „Telekom“ auswählen. Nach Eingabe einer beliebigen Internetadresse im Webbrowser erscheint dann das Hotspot-Portal. Dort ist die Handynummer einzugeben, um einen Zugangscode per SMS zu erhalten. Dieser muss anschließend im Hotspot-Portal eingegeben werden.
Eine weitergehende Registrierung ist nicht nötig. Nach Ablauf der 30 Minuten wird der Nutzer automatisch ausgeloggt. Dann hat er die Möglichkeit, das WLAN zu den üblichen Telekom-Hotspot-Tarifen weiter zu verwenden. Ein Tagespass für Kunden ohne Telekom-Vertrag kostet beispielsweise 4,95 Euro.
Laut Deutscher Bahn hat die Nutzung der WLAN-Hotspots an Bahnhöfen in den vergangenen Jahren um durchschnittlich 20 Prozent zugelegt. Allein im vergangenen Jahr rüstete die Telekom 75 Bahnhöfe mit der Drahtlostechnik aus. Aktuell ist sie an 105 Bahnhöfen verfügbar und ebenso in zahlreichen ICE-Zügen. Eine Auflistung der Standorte findet sich unter www.bahn.de/wlan.
Auch in einigen deutschen Städten gibt es mittlerweile an öffentlichen Plätzen Gratis-WLAN. Den Anfang machten im Oktober 2012 Berlin und Potsdam, wo die Hotspots von Kabel Deutschland betrieben werden. München zog Mitte 2013 nach. Ende Juli kündigte Kabel Deutschland zudem eine „WLAN-Offensive in Bayern“ an, in deren Rahmen bis Ende Oktober rund 300 öffentliche WLAN-Hotspots im Freistaat eingerichtet werden sollen.
Rechtsunsicherheit bei der Bereitstellung öffentlich zugänglicher WLAN-Netze in Deutschland gibt es nach wie vor hinsichtlich der sogenannten Störerhaftung. Wer einen Internetanschluss zur Verfügung stellt, haftet demnach auch für Missbrauch durch Dritte, etwa bei illegalen Downloads.
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