US-Bundesbezirksrichterin Lucy Koh hat eine Sammelklage gegen Google zugelassen, die Verstöße gegen Abhörgesetze durch das automatische Scannen von E-Mail-Inhalten unterstellt. Sie wies in ihrer Entscheidung die Einwände Googles zurück, das eine Abweisung der Klage beantragt hatte.
Google argumentierte damit, die Nutzer hätten diesem Verfahren mit den akzeptierten Nutzungsbedingungen zugestimmt. Sie erhielten im Gegenzug die Dienstleistung eines E-Mail-Providers, zu dessen üblichen Geschäftsablaufen auch das Durchsuchen von E-Mails nach Stichworten gehöre. Auch andere E-Mail-Teilnehmer, die Nachrichten an Gmail-Nutzer verschickten, wäre die Praxis bekannt, E-Mails zu scannen, um Spam auszufiltern und zielgerichtete Anzeigen auszuliefern – daher sei auch ihr indirektes Einverständnis vorauszusetzen.
„Googles angebliches Mitlesen von E-Mail-Inhalten wird vor allem eingesetzt, um Nutzerprofile zu schaffen und gezielte Werbung auszuliefern – und beides hat nichts mit der Übermittlung von E-Mails zu tun“, entschied die Richterin. Googles Geschäftsbedingungen und Richtlinien zur Privatsphäre wiesen nicht eindeutig auf das Scannen von E-Mail-Inhalten mit der Absicht hin, maßgeschneiderte Anzeigen entsprechend den so ermittelten Interessen der Nutzer einblenden zu können. Das implizierte Einverständnis von Nicht-Gmail-Nutzern nannte sie eine „weit hergeholte These“.
„Die Entscheidung bedeutet, dass Abhörgesetze auf einzelstaatlicher wie auch auf Bundesebene auf das Internet anzuwenden sind“, erklärte Jon Simpson von der Verbraucherschutzorganisation Consumer Watchdog und bezog sich damit auf Gesetze, die einst für telefonische Kommunikation geschaffen wurden. „Es ist ein gewaltiger Sieg für die Privatsphäre online. Firmen wie Google können nicht einfach mit unseren Daten und E-Mails machen, was sie wollen.“
„Wir sind enttäuscht über diese Entscheidung und denken über unsere weiteren Optionen nach“, erklärte ein Google-Sprecher. „Das automatische Scannen erlaubt uns, den Gmail-Nutzern mehr Sicherheit und Schutz vor Spam sowie großartige Features wie den sortierten Eingang zu bieten.“
Auch Yahoo wird den weiteren Verlauf der Sammelklage aufmerksam verfolgen, da es die E-Mails seiner über 300 Millionen Nutzer ebenfalls scannt, um gezielte Werbung ausliefern zu können. Die konkurrierende Plattform Outlook.com hingegen verzichtet darauf, wie Microsoft in einer Datenschutz-Kampagne betonte. Aber auch Microsoft führt Scans von E-Mail-Inhalten durch, um gegen Spam und andere unerwünschte Aktivitäten vorzugehen. Zusätzlich nutzt es den jeweiligen Betreff, vom Nutzer preisgegebene persönliche Informationen sowie seine Websuche, um ähnlich wie Google und Yahoo maßgeschneiderte Inserate auszuliefern.
[mit Material von Edward Moyer, News.com]
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