Das Bundespatentgericht hat das Apple-Patent EP2059868 für ein „tragbares elektronisches Gerät zur Fotoverwaltung“ für ungültig erklärt. Es beschreibt einen Aspekt des als „Gummiband-Effekt“ bezeichneten Zurückschnalzens des Bildschirms, wenn das Ende einer Seite oder Seitenfolge erreicht ist. Wie Computerworld berichtet, hatten die deutschen Niederlassungen der Google-Tochter Motorola Mobility und des koreanischen Elektronikkonzerns Samsung das Schutzrecht angefochten.
Das Patent wurde nach Angaben der Gerichtssprecherin Ariane Mittenberger-Huber unter anderem annulliert, weil Apple es erst nach einer öffentlichen Präsentation der fraglichen Technik eingereicht habe. Der Antrag sei vom Juni 2007 und der damalige Apple-CEO Steve Jobs habe den Gummiband-Effekt schon während seiner ersten iPhone-Keynote im Januar 2007 vorgeführt.
Der Hauptgrund für die Abweisung des Patents sei jedoch Prior Art, zitiert Computerworld die Sprecherin. Das bedeutet, dass das Bundespatentgericht die Technik, die geschützt werden soll, nicht als eine neue Erfindung ansieht.
Der Patentblogger Florian Müller weist auf einen wichtigen Unterschied zwischen den Patentgesetzen in den USA und Europa beziehungsweise Deutschland hin. 2007 hatten US-Erfinder noch bis zu zwölf Monate Zeit, eine Erfindung schützen zu lassen. In diesem Zeitraum konnten sie ihre neue Technik auch öffentlich vorführen. „In Europa gab es jedoch nie eine solche Gnadenfrist für Patentanträge, und selbst eine öffentliche Präsentation durch den Erfinder konnte immer gegen ihn eingesetzt werden, falls sie vor dem Einreichen des Antrags stattfand“, schreibt Müller.
„Überraschend ist, dass Apple keine geeigneten Vorsichtsmaßnahmen getroffen hat“, zitiert Computerworld den britischen Experten für Patentrecht Kevin Mooney. Erfahrene Unternehmen, denen das Risiko bekannt sei, hielten sich normalerweise an strenge Regeln, um eine frühzeitige Offenlegung zu verhindern. Den fraglichen Unterschied zwischen den Patentgesetzen in den USA und Europa bezeichnete er als „Grundwissen für Patentanwälte“.
Apple konnte das Patent schon mehrfach in Europa durchsetzen. 2011 hatte ein niederländisches Gericht ein europaweites Verkaufsverbot für die Samsung-Smartphones Galaxy S, S2 und Ace verhängt. 2012 gab zudem das Landgericht München Apples Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen Motorola Mobility statt.
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