Die französische Datenschutzbehörde CNIL (Commission Nationale de L’Informatique et des Libertés) hat Sanktionen gegen Google eingeleitet. Der Internetkonzern habe die dreimonatige Frist verstreichen lassen, die die CNIL ihm eingeräumt habe, um Datenschutzrichtlinie an französisches Datenschutzrecht anzupassen, wie die Behörde am Freitag mitteilte.
Googles neue Datenschutzerklärung, die rund 60 Einzelregelungen ersetzt, gilt seit Anfang März 2012. Der Konzern räumte sich damit das Recht ein, Nutzerdaten aus 60 Diensten zusammenzuführen und für zielgerichtete Werbung zu nutzen. Anwender haben keine Möglichkeit, dem zu widersprechen, wenn sie Googles Services weiterhin verwenden möchten.
Die geänderten Datenschutzregeln zogen die Aufmerksamkeit von Datenschutzbehörden von sechs EU-Staaten auf sich. Frankreich leitete am Tag des Inkrafttretens eine Untersuchung gegen Google ein, mit der Begründung: „Unsere vorläufige Analyse zeigt, dass Googles neue Richtlinie nicht den Anforderungen der Europäischen Richtlinie für Datenschutz (95/46/CE) entspricht.“
Auf die Aufforderung der CNIL, seine Datenschutzregeln zu ändern, habe Google erst am letzten Tag der gesetzten Dreimonatsfrist geantwortet, so die Behörde. Der Konzern habe die Argumentation der CNIL in Frage gestellt und die in der Vollstreckungsankündigung aufgeführten Forderungen nicht erfüllt. Daher droht ihm jetzt ein Strafgeld von bis zu 150.000 Euro.
Auch wenn das nur eine lächerliche Summe für Google ist, sieht es sich ähnlichen Strafzahlungen in Deutschland, Großbritannien, Italien, den Niederlanden und Spanien gegenüber. Die britische Datenschutzbehörde hatte Google bis zum 20. September Zeit gegeben, seine Datenschutzrichtlinie anzupassen, um Strafmaßnahmen zu vermeiden. Sie kann eine Geldstrafe von bis zu 500.000 Pfund (rund 594.000 Euro) verhängen. Eine weitere Untersuchung der spanischen Behörden könnte in einer Strafzahlung in Höhe von 300.000 Euro resultieren, sollte sich herausstellen, dass das Unternehmen nationales Datenschutzrecht verletzt.
Nach Ansicht der CNIL gibt Googles neue Datenschutzerklärung Nutzern keinen Einblick, wie ihre Daten verwendet werden, und erlaubt auch keinerlei Einfluss auf die tatsächliche Verwendung. Um die Mängel zu beseitigen, hatte sie Google angewiesen, Anwendern detailierte Informationen über die Verwendung ihrer Daten sowie die Speicherdauer zu geben und seine Pläne zur Zusammenführung von Nutzerdaten über seine Dienste hinweg aufzugeben.
[mit Material von Liam Tung, ZDNet.com]
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