Das Musikvideoportal Vevo steht seit heute auch deutschen Nutzern zur Verfügung. Anders als in anderen Ländern verzichtet es hierzulande auf eine enge Kooperation mit Googles Plattform Youtube, da diese seit Jahren im Streit mit der Verwertungsgesellschaft GEMA liegt.
Vevo hat sich hingegen in zwei Jahre langen Verhandlungen mit der GEMA geeinigt. „Die Gespräche begannen zwar mit Forderungen, bei denen kein nachhaltiges Geschäft für uns möglich war, aber wir haben schließlich eine annehmbare Lösung gefunden“, sagte der für das internationale Geschäft zuständige Vevo-Manager Nic Jones der Nachrichtenagentur DPA.
In den USA war Vevo 2009 an den Start gegangen. Es folgten Großbritannien, Australien, Neuseeland und Brasilien, im November 2012 dann mit Frankreich, Italien und Spanien auch die ersten europäischen Länder. Die Nutzer können auf einen Katalog von 75.000 Musikvideos zugreifen. Das Portal finanziert sich durch Werbung, nach jeweils drei Musikvideos wird ein Werbeclip eingespielt.
Um Nutzer anzulocken, zeigt Vevo zum Start exklusiv neue Musikvideos. Ab heute ist die neueste Single „Kannste kommen“ der Hamburger Hip-Hop-Band Fettes Brot zu sehen, morgen folgt Britney Spears‘ „Work Bitch“. Zudem will Vevo täglich selbst produzierte Live-Mitschnitte von Bands wie Kings of Leon und Depeche Mode online stellen.
In Deutschland können Anwender über die Website, mobile Apps, Apples Settop-Box Apple TV sowie Microsofts Spielkonsole Xbox auf den Videodienst zugreifen. Langfristig will Vevo weitere Gerätehersteller, etwa Anbieter von internetfähigen Fernsehern (Smart-TVs), für eine Kooperation gewinnen.
Ursprünglich war Vevo ein Joint Venture von Sony Music Entertainment, Universal Music Group und Abu Dhabi Media, es gehört also unter anderem zwei Major Labels. Inzwischen hat Google aber einen Anteil von 10 Prozent erworben.
Auf Googles eigenem Videoportal Youtube erscheint in Deutschland statt Musikvideos meist ein Hinweis, dass die GEMA die erforderlichen Verlagsrechte nicht eingeräumt habe. Ende Januar hatte die GEMA Unterlassungsklage gegen Youtube eingereicht, um diese Sperrhinweise verbieten zu lassen. GEMA-Vorstand Harald Heker hält den Text für reine Stimmungsmache, da Youtube mehr Videos sperre als von der Verwertungsgesellschaft gefordert.
Beide Parteien streiten schon seit Jahren um die Per-Stream-Minimumvergütung für urheberrechtlich geschützte Musikstücke aus dem GEMA-Repertoire. Anfang des Jahres erklärte die GEMA die Verhandlungen mit Youtube für „vorerst gescheitert“ und schaltete die Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamts ein.
Durch Verwendung eines ausländischen Proxy-Servers oder mittels diverser Tools lassen sich die in Deutschland angezeigten Sperrhinweise auf Youtube aber relativ einfach umgehen. Das Browser-Plug-in „YouTube Unblocker“ beispielsweise erkennt gesperrte Videos automatisch und schaltet sie frei. Es liegt für Chrome, Firefox, Opera und Safari vor. Wem dies zu aufwändig ist, kann neuerdings auf Vevo ausweichen.
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