Eine US-Bundesbezirksrichterin hat eine Klage gegen Googles Nutzerverfolgung durch Browser-Cookies abgewiesen. Eingereicht hatten sie Anwender der Browser Apple Safari und Microsoft Internet Explorer im Februar 2012. Ihnen zufolge hat Google diese Browser ausgetrickst, um das Onlineverhalten der Anwender verfolgen und personalisierte Anzeigen ausliefern zu können. Kurz zuvor war bekannt geworden, dass Google mit speziellem Code die Privatsphäre-Einstellungen dieser Browser umgeht.
Auch Bezirksrichterin Sue Robinson hält in einer 25-seitigen Zusammenfassung des Falls fest, dass Google die Einstellungen der Nutzer ignorierte. Allerdings sei es den Klägern nicht gelungen, ihnen entstandenen Schaden nachzuweisen, auch wenn ihre persönlichen Daten gesammelt und verkauft worden seien.
„Google hat nicht – wie im Wiretap Act untersagt – Inhalte abgefangen“, heißt es in Robinsons Einschätzung. „Auch wenn URLs eine Beschreibung eines Dokuments enthalten können, etwa www.helpfordrunks.com [www.hilfefuerbetrunkene.de], ist eine URL doch eine Ortsangabe und vermittelt nicht ‚die Substanz, Absicht oder Bedeutung‘ einer elektronischen Kommunikation.“
Darüber hinaus sei es den Klägern auch nicht gelungen, „zu demonstrieren, dass Google irgendwelche ‚Inhalte oder den Sinngehalt‘ abgefangen hat“, wie es das kalifornische Gesetz Invasion of Privacy Act untersage, und auch keine „Beeinträchtigung der Leistung oder Funktionsfähigkeit ihrer Computer“. Von den Anwälten der Kläger liegt keine Stellungnahme vor.
Google zeigte sich über das Urteil erfreut und hielt fest: „Der Schutz der Privatsphäre und Sicherheitseinstellungen unserer Nutzer ist eine unserer obersten Prioritäten.“ In den Fall hat es allerdins schon eine Strafe von 22,5 Millionen gezahlt, um eine Untersuchung durch die Federal Trade Commission (FTC) beizulegen. Es war die höchste Strafe, die die FTC je für ein einzelnes Unternehmen ausgesprochen hat.
[mit Material von Steven Musil, News.com]
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