Google folgt dem Beispiel von Facebook und will in Zukunft „soziale Empfehlungen“ seiner Nutzer in der Werbung einsetzen. In entsprechend geänderten Nutzungsbedingungen räumt es sich das Recht ein, auch Profilnamen, Fotos, Bewertungen sowie +1-Empfehlungen von Mitgliedern des hauseigenen Social Network Google+ zu verwenden. Die Änderungen treten am 11. November in Kraft – aber die Nutzer können die Verwendung ihrer Inhalte für Werbezwecke auf einfache Weise abwählen.
„Empfehlungen von Personen, die man kennt, können eine große Hilfe sein“, begründet der Suchkonzern den Schritt. „Deshalb sehen Ihre Freunde und Kontakte möglicherweise Ihren Profilnamen und Ihr Foto sowie Inhalte wie Bewertungen, die Sie teilen, oder Anzeigen, denen Sie +1 gegeben haben. Dies geschieht jedoch nur, wenn Sie etwas tun: zum Beispiel +1 geben, etwas kommentieren oder jemandem folgen.“
Als Beispiele für „geteilte Empfehlungen in Anzeigen“ nennt Google eine Vier-Sterne-Bewertung für das Album einer Band, die bei Google Play gegeben wurde und für Freunde sichtbar wird. Auch eine +1-Empfehlung für die örtliche Lieblingsbäckerei könnte sich in einer von dieser Bäckerei geschalteten Anzeige wiederfinden. Vorstellbar sind aber natürlich auch Szenarios mit einer einer weit weniger willkommenen werblichen Verwendung.
Da Google weltweit von Regulierungsbehörden kritisch beobachtet wird, muss es bemüht sein, keine weitere Angriffsfläche zu bieten – und räumt allen Nutzern in den Einstellungen ein einfaches Opt-out ein. In Deutschland geht der Konzern offenbar noch einen Schritt weiter: Hierzulande ist die Option aktuell standardmäßig deaktiviert und muss erst vom Nutzer in seinen Einstellungen aktiviert werden (Opt-in). Wer nicht Werbeträger sein möchte, muss in jedem Fall darauf achten, dass „Soziale Empfehlungen“ für Anzeigen ausgeschaltet bleiben. Nutzer unter 18 Jahren will Google ohnehin nicht für Werbezwecke einspannen.
Facebook war für die schon im Januar 2011 eingeführten „Sponsored Stories“, die Nutzer auch ohne ihre Einwilligung zu Werbeträgern machen, bereits einer Sammelklage ausgesetzt. Sie wurde erst im August 2013 durch einen Vergleich endgültig beigelegt, der mit einer Zahlung von 20 Millionen Dollar verbunden ist. Der werblichen Verwendung ihrer Profilbilder und Namen können sich Facebook-Nutzer allerdings weiterhin nicht völlig entziehen – lediglich für minderjährige Kinder steht Eltern ein Opt-out zu.
In einer E-Mail informiert Google die Inhaber und Administratoren von Google+-Seiten über die anstehenden Änderungen und weist auf neue Einstellungen für soziale Empfehlungen hin, die über das Dashboard der Seite erreichbar sind. Mit ihnen kann festgelegt werden, „wie Name, Bild und Aktivitäten Ihrer Seite (beispielsweise gegebene +1, verfasste Erfahrungsberichte oder gepostete Kommentare) in Werbung erscheinen können“. Diese Einstellung habe keinen Einfluss darauf, ob und wie Name und Bild der Seite anderswo erscheinen.
Die geänderten Nutzungsbedingungen werden am 11. November 2013 in Kraft treten. „Wenn Sie keine Maßnahmen ergreifen, werden die sozialen Empfehlungen für Ihre Seite aktiviert“, kündigt Google an.
[mit Material von Seth Rosenblatt, News.com]
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