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Routerzwang: Bundesnetzagentur will Klarheit über Netzabschlusspunkt schaffen

Die Bundesnetzagentur hat für den 6. November eine formelle Anhörung angesetzt, in deren Rahmen geklärt werden soll, wo genau sich der sogenannte Netzabschlusspunkt befindet. Das ist vor allem für DSL-Kunden wichtig, denen von ihren Anbietern zunehmend vorgeschrieben wird, welche Routermodelle sie wie zu Hause nutzen dürfen.

Erstmals thematisiert worden war die Problematik des Routerzwangs im Januar durch AVM. Der Berliner Anbieter kritisierte damals die Passivität der Bundesnetzagentur. In Schreiben an Verbraucher hatte die Behörde zuvor mitgeteilt, dass sie nicht einschreiten werde, wenn Netzbetreiber ausschließlich den von ihnen vorgegebenen Router am Breitbandanschluss des Anwenders zulassen oder ihnen Kennwörter – etwa für Sprachdienste vorenthalten.

AVM begrüßt es daher, dass die Bundesnetzagentur nun Verbraucher, Anwender, Verbände und Industrie bis zum 6. November um Stellungnahmen bittet. Allerdings sieht das Unternehmen die von der Bundesnetzagentur vorgeschlagenen Netzabschlussgeräte als Alternative zur TAE-Dose kritisch. Wie es in einer Pressemitteilung erklärt, werde „das bisher größte Erfolgsmodell des liberalisierten Telekommunikationsmarkts, nämlich die Einstufung der TAE als einheitlicher Netzabschlusspunkt, dadurch in Frage gestellt.“

Die Bundesnetzagentur möchte für alle Zugangstechnologien (DSL, Kabel, LTE und andere) einen einheitlichen Netzabschlusspunkt definieren. AVM hält dies technologisch für schwer umsetzbar und meint, dass dieses Vorgehen der Bedeutung von DSL und seiner besonderen Regulierung nicht gerecht werde. „24 Millionen Haushalte mit DSL-Anschlüssen haben bislang vom freien Wettbewerb und den daraus entstandenen Innovationen profitiert. Sollte die freie Endgerätewahl in Zukunft nicht mehr möglich sein, werden Wettbewerb und Innovationen im Festnetz auf der Strecke bleiben“, so AVM. Offen spezifizierte Schnittstellen zu Netzen und freier Wettbewerb seien zudem auch im Mobilfunk der Motor für Innovationen, beispielsweise Smartphones.

AVM-Geschäftsführer Johannes Nill hatte bereits auf der CeBIT vor Journalisten betont, dass es dem Unternehmen mit der Kritik am Routerzwang nicht darum gehe, eigene Pfründe zu sichern. Der Verdacht wurde geäußert, da die Berliner ihre Produkte nicht nur direkt an Kunden verkaufen, sondern bei mehreren Netzbetreibern auch als Hardware-Lieferant gesetzt sind. Man wolle vielmehr verhindern, dass Innovationen den Vermarktungsstrategien der DSL-Provider zum Opfer fallen, sagte Nill damals. Dass andere Router-Anbieter ähnlich denken, zeigte sich dann wenige Wochen später, als ein von 17 Herstellern aus der TK-Branche unterzeichnetes Positionspapier an das Bundeswirtschaftsministerium übergeben wurde.

In seiner Argumentation beruft sich AVM unter anderem auch auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2001 (Aktenzeichen 6 C 6/00). Damals hatte die Deutsche Telekom gegen einen Bescheid der Bundesnetzagentur geklagt. Die Agentur hatte den Konzern aufgefordert, einem Wettbewerber einen entbündelten Zugang zur TAL zur Verfügung zu stellen – und zwar einen diskriminierungsfreien Zugang, also „blanken Draht“ ohne vorgeschaltete Abschlusseinrichtung.

Das Bundesverwaltungsgericht sah es als Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung an, wenn die Deutsche Telekom den Zugang mit einer Vorschalteinrichtung anbietet. Einfacher gesagt: Es ging darum, ob das Netz schon an der Wand in der Wohnung des Nutzers endet oder erst am Eingang des Routers. Für das Gericht war damals klar, dass ersteres zutrifft.

Insbesondere Telefónica und Vodafone, aber auch Kabelnetzbetreiber und einige nur regional tätige Anbieter versuchen aber, den Anfang ihres Netzes zum Ausgang des Routers hin zu verschieben. Sie argumentieren damit, dass dies aus Gründen der Verwaltung und zur Vereinfachung der Nutzung erforderlich sei.

Vodafone hat gegenüber ZDNets Schwestersite ITespresso im Januar erklärt, der größte Teil der Kunden wolle ohnehin die von Vodafone bereitgestellte EasyBox verwenden. Damit sei auch sichergestellt, dass die Installation reibungslos läuft, Fernwartungs-Services problemlos möglich sind und die „zuverlässige Nutzung von Sprach- und Internet-Diensten“ gewährleistet ist.

Laut Vodafone wollen „sehr wenige Kunden“ eigene Hardware nutzen und benötigen für deren Betrieb SIP-Zugangsdaten. Vodafone prüfe jede Anfrage individuell. „Sollte der Kunde uns die Herausgabe dieser Daten nachvollziehbar begründen, stellen wir sie ihm selbstverständlich zur Verfügung“, erklärte ein Sprecher. Damit macht es das Unternehmen versierten Nutzern zwar nicht unmöglich, andere Hardware zu verwenden, erschwert es aber deutlich – und verlangt vom Kunden eine Rechtfertigung für sein Handeln, die dieser nach Auffassung von AVM und vieler Nutzer nicht schuldig ist.

[mit Material von Peter Marwan, ITespresso.de]

ZDNet.de Redaktion

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