Apple hat im Patentstreit mit Samsung erneut einen wichtigen Teilerfolg erzielt. Ein US-Bundesberufungsgericht hat einem Bericht des Wall Street Journal zufolge die Entscheidung der Bezirksrichterin Lucy Koh aufgehoben, Apple ein Verkaufsverbot für 26 Samsung-Produkte zu verweigern, obwohl sie Verstöße des koreanischen Unternehmens gegen Patente des iPhone-Herstellers festgestellt hatte.
Zwar schloss sich das Berufungsgericht in Teilen Kohs Entscheidung an, trotzdem muss die Richterin die von Apple vorgelegten Beweise neu bewerten und ihre Entscheidung überdenken. Allerdings betrifft das mögliche Verkaufsverbot nur ältere Samsung-Geräte wie die Smartphones Galaxy S2 und Galaxy Nexus S sowie das Tablet Galaxy Tab.
Derzeit streiten Apple und Samsung unter dem Vorsitz von Koh über die Höhe des Schadenersatzes, den die Koreaner bezahlen müssen. Grundlage ist auch hier das im August 2012 ergangene Jury-Urteil. Zu diesem Zeitpunkt argumentierte Koh, die von den Geschworen festgelegte Entschädigung von 1,05 Milliarden Dollar sei eine ausreichende Strafe und ein Verkaufsverbot sei nicht angebracht.
Im März hatte Koh den Schadenersatz dann um 450 Millionen Dollar auf 599 Millionen Dollar gekürzt. Zusätzlich zu dieser Summe fordert Apple nun eine Entschädigung von 380 Millionen Dollar. Samsung wiederum hält nur weitere 53 Millionen Dollar für angebracht. Strittig ist vor allem die Berechnung des Apple entgangenen Gewinns, der Apple zustehenden Lizenzgebühren und des Profits, den Samsung mit dem Verkauf der patentverletzenden Produkte erwirtschaftet hat.
Am letzten Tag der Neuverhandlung schlossen Apple und Samsung gestern die Befragungen ihrer Zeugen ab. Beiden Parteien standen dafür im Lauf des Prozesses insgesamt acht Stunden zur Verfügung. Darüber hinaus haben die Anwälte beider Parteien heute je 90 Minuten Zeit für ihre Schlussplädoyers. Danach nehmen die acht Geschworenen – zwei Frauen und sechs Männer – ihre Beratungen auf.
[mit Material von Shara Tibken, News.com]
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