US-Patentamt zweifelt Gültigkeit von Apples Pinch-to-Zoom-Patent weiterhin an

Das US-Patentamt hat weiterhin Zweifel an der Gültigkeit von Apples Pinch-to-Zoom-Patent 7.844.915. Das geht aus am Mittwoch veröffentlichten Unterlagen des US Patent and Trademark Office (PTO) hervor. Da das Schutzrecht bei der Neuverhandlung des Schadenersatzes, den Samsung an Apple bezahlen muss, eine zentrale Rolle spielt, hat der koreanische Elektronikkonzern mit einem Eilantrag eine vorübergehende Aussetzung des Prozesses beantragt.

Das Patentamt prüft schon seit Mai 2012 die Ansprüche aus dem Patent 7.844.915. Ende Oktober übermittelte Apple eine Stellungnahme zu den Fragen der Behörde. Aus den jetzt veröffentlichten Dokumenten geht hervor, dass Apples Argumente das Patentamt nicht überzeugt haben. Damit ist das Schutzrecht zwar nicht automatisch ungültig, der iPhone-Hersteller muss allerdings mehr Informationen und Argumente liefern, um die Gültigkeit zu belegen.

„Diese Entscheidung des PTO stellt das gesamte Jury-Urteil infrage“, heißt es in Samsungs Antrag. Apple habe im Lauf des Verfahrens bewusst entschieden, seine Ansprüche aus fünf eingeklagten Patenten nicht aufzuschlüsseln. Als Folge sei es den Geschworenen nicht möglich, zu ermitteln, welcher Betrag auf das Patent 7.844.915 und welcher auf die anderen Schutzrechte entfalle.

Die vorsitzende Richterin Lucy Koh erklärte am Mittwochnachmittag, Apple habe normalerweise zehn Tage Zeit, um auf Samsungs Antrag zu reagieren. Ein Anwalt des Unternehmens kündigte eine Stellungnahme im Lauf des gestrigen Tages an, die bisher allerdings noch nicht vorliegt.

Einen ähnlichen Antrag von Samsung zur Aussetzung des Verfahrens hatte Koh bereits im April abgelehnt. Auslöser war auch hier eine vorläufige Einschätzung des US-Patentamts. Koh hatte damals gesagt, Samsung könne den Antrag erneut stellen, sobald eine abschließende Entscheidung des PTO vorliege, die einen bestimmten Anspruch des Pinch-to-Zoom-Patents für ungültig erkläre.

Im August 2012 hatte eine Jury geurteilt, dass Samsung mehrere Apple-Patente verletzt, darunter auch das Schutzrecht 7.844.915. Im März reduzierte Koh den Schadenersatz von 1,05 Milliarden Dollar um 450 Millionen. Seit Dienstag beraten die aktuellen Geschworenen darüber, welche Entschädigung Apple zusätzlich zu den verbliebenen 600 Millionen Dollar zusteht.

[mit Material von Shara Tibken, News.com]

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Stefan Beiersmann

Stefan unterstützt seit 2006 als Freier Mitarbeiter die ZDNet-Redaktion. Wenn andere noch schlafen, sichtet er bereits die Nachrichtenlage, sodass die ersten News des Tages meistens von ihm stammen.

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