US-Bundesbezirksrichterin Lucy Koh hat einen Dringlichkeitsantrag Samsungs auf Aussetzung des von Apple angestrengten Patentverfahrens zurückgewiesen. Samsung wollte den Prozess ausgesetzt wissen, bis das US-Patentamt die Gültigkeit eines Schlüsselpatents endgültig überprüft hat.
Das Pinch-to-Zoom-Patent spielte bei der Neuverhandlung des Schadenersatzes, den Samsung an Apple bezahlen muss, eine entscheidende Rolle. Das Patentamt überprüft aber schon seit Mai 2012 die Ansprüche aus diesem Schutzrecht und hat weiterhin Zweifel an seiner Gültigkeit.
Bei der erneuten Überprüfung, ob die Ansprüche aus dem Patent 7.844.915 berechtigt sind, wandte sich das Patentamt zwischenzeitlich mit Fragen an Apple. Wie aus einem Dokument der Behörde hervorgeht, stimmt diese nicht mit Apples Behauptungen zur Technologie überein und hält die Argumente des iPhone-Hersteller für „nicht überzeugend“.
Dennoch sprach die Jury Apple inzwischen weitere 290 Millionen Dollar Schadenersatz für Patentverletzungen durch Samsungs Smartphones zu, so dass sich die gesamte Entschädigung auf fast 930 Millionen Dollar beläuft. Samsung argumentierte schon vor diesem Urteil der Geschworenen damit, dass die spätere Entscheidung des Patentamtes letztlich den gesamten Verfahrensaufwand vergeblich machen könne. Richterin Koh befand jedoch, dass die endgültige Entscheidung zur Gültigkeit zunächst ausbleiben könnte, damit das für Patentstreitigkeiten zuständige Bundesberufungsgericht (Federal Circuit) sobald wie möglich den gesamten Fall betrachten könnte – einschließlich der Frage, ob die betreffenden Schutzrechte gültig sind.
„Wenn es Samsung wirklich um Effizienz geht, dann regt das Gericht Samsung zu einer Vereinbarung mit Apple an, auf weitere Verfahrensanträge zu verzichten, damit die Streitparteien zügig in die Berufung des gesamten Falles gehen können“, schrieb die Richterin in ihrer Entscheidung.
Samsung motion to stay trial denied
[mit Material von Steven Musil, News.com]
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