Apple hat sich in einem Schriftsatz über den gerichtlich bestellten Kartellwächter beschwert, der bei ihm die Einhaltung von Wettbewerbsregeln überwachen soll. Unter anderem verlange der ehemalige stellvertretende US-Staatsanwalt und Inspekteur des US-Justizministeriums Michael Bromwich für seine Arbeit bei Apple überhöhte Gebühren, so der Vorwurf. Ein Gericht hatte Apple im Sommer wegen Preisabsprachen bei E-Books unter Aufsicht gestellt.
Den Gerichtsunterlagen zufolge berechnete Bromwich für die ersten beiden Wochen ein Honorar von 138.432 Dollar. „Herr Bromwich scheint die Tatsache auszunutzen, dass es hier keinen Wettbewerb gibt oder Apple seiner Ansicht nach nicht in der Lage ist, seine Forderungen zurückzuweisen“, schreibt Apple.
Bromwichs Stundensatz von mehr als 1100 Dollar sei „überzogen“, so der Vorwurf des iPhone-Herstellers. Außerdem beschäftige Bromwich als Assistenten einen Partner der Anwaltskanzlei Fried Frank, der 1025 Dollar pro Stunde erhalte.
Darüber hinaus kritisiert Apple das Verhalten des Kartellwächters als „unangemessen“. Er habe Einzelgespräche mit Führungskräften und Mitgliedern des Aufsichtsrats verlangt, darunter CEO Tim Cook, Al Gore und Jony Ive, was „verfrüht“ sei und nicht den gerichtlichen Auflagen entspreche.
Bromwich wiederum bemängelt in einem Brief an den Aufsichtsrat die mangelnde Kooperationsbereitschaft Apples. „Unsere Anfragen nach Treffen mit wichtigen Apple-Mitarbeitern wurden überwiegend ignoriert, und wenn sie nicht ignoriert wurden, dann wurde nur sehr langsam reagiert.“
Auf die strittigen Gebühren geht Bromwich in seinem Schreiben nur kurz ein. In erster Linie bringt er jedoch seine Enttäuschung über das Unternehmen aus Cupertino zum Ausdruck. Apple verhalte sich so, als sei er ein externer Berater, dem man seine Arbeit vorschreiben könne und der um Erlaubnis fragen müsse, bevor er eine Maßnahme durchführen könne, so Bromwich weiter.
Laut dem im Sommer ergangenen Urteil soll Bromwich über einen Zeitraum von zwei Jahren mit Apple zusammenarbeiten. Er soll die Einhaltung der Wettbewerbsregeln überwachen. Unter anderem darf Apple in diesem Zeitraum keine Vereinbarungen mit Verlagen zu E-Book-Preisen treffen.
[mit Material von Desiree Everts DeNunzio, News.com]
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