Ähnlich wie die BitTorrent-Suchmaschine Isohunt wurde nun auch der beliebte Filehoster Hotfile nach einem Rechtsstreit mit der Motion Picture Association of America (MPAA) geschlossen. Beide Parteien einigten sich am Dienstag auf einen Vergleich.
Dieser sieht vor, dass Hotfile 80 Millionen Dollar Schadenersatz an die MPAA zahlt, die die großen Hollywood-Filmstudios vertritt. Außerdem wurde der Filehoster vom Gericht angewiesen, seinen Betrieb so lange einzustellen, bis er eine auf einem „digitalen Fingerabdruck“ basierende Filtertechnik zur Vermeidung von Urheberrechtsverstößen eingeführt hat. „Die Site wurde dauerhaft abgeschaltet“, heißt es in einem Hinweis auf das Urteil auf hotfile.com.
„Diese Entscheidung des Gerichts ist ein weiterer wichtiger Schritt, ein Internet zu schützen, das für jedermann funktioniert“, erklärte Chris Dodd, Chairman und CEO der MPAA, in einer Stellungnahme (PDF). „Sites wie Hotfile, die auf illegale Weise Profit aus der Kreativität und harten Arbeit anderer schlagen, fügen einem Publikum beträchtlichen Schaden zu, dem online eine hochqualitative, legale Betrachtungserfahrung zusteht.“
Hotfiles Geschäftsmodell besteht wie bei anderen Filehostern darin, Kunden gegen Gebühr Online-Speicher und Bandbreite zum Dateiaustausch zur Verfügung zu stellen. Oft werden solche Services aber auch zum Austausch urheberrechtlich geschützter Inhalte wie Kinofilme, Fernsehserien oder Software missbraucht. Ein prominentes Beispiel dafür ist der von Kim Dotcom entwickelte und im Januar 2012 geschlossene Dienst Megaupload, der mit Mega aber schon einen Nachfolger gefunden hat.
Als Betreiber von Hotfile gilt der in Florida lebende Anton Titov. Laut MPAA ist die Filehosting-Site „eine der 100 meistbesuchten Websites der Welt“.
Der Prozess zwischen der MPAA und Hotfile geht bis ins Jahr 2011 zurück. Es war das erste Urheberrechtsverfahren, das sich gegen einen Cyberlocker-Anbieter richtete. Zuvor waren lediglich BitTorrent-Sites angeklagt gewesen. Seitdem hat der Branchenverband der US-Filmindustrie auch gegen andere Filesharing-Angebote wie Megaupload, Isohunt und Surfthechannel prozessiert.
Im März 2012 hatte sich sogar Google in den Hotfile-Prozess eingeschaltet und sich auf die Seite des Filehosters gestellt. In seiner Parteinahme argumentierte es, Hotfile sei durch den Digital Millennium Copyright Act (DMCA) geschützt. Das in dem seit 1998 geltenden Gesetz verankerte Safe-Harbor-Prinzip besagt, dass Anbieter unter Befolgung bestimmter Regeln nicht für Urheberrechtsverstöße ihrer Nutzer verantwortlich gemacht werden können. Dies trifft auch auf Angebote wie Googles Videoportal Youtube, Facebook und Wikipedia zu. Im Fall von Hotfile hat das zuständige Gericht in Florida dem Filehoster im August jedoch den Safe-Harbor-Schutz aberkannt.
[mit Material von Dara Kerr, News.com]
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