Im jetzt angelaufenen Berufungsverfahren setzt Oracle seinen Java-Rechtsstreit mit Google fort. Es versucht erneut, einen Schadenersatz von über einer Milliarde Dollar durchzusetzen, da Google Java in seinem Mobilbetriebssystem Android „eindeutig unfair“ genutzt habe. Der Fall wird vor dem Federal Circuit verhandelt, der auf Patentstreitigkeiten spezialisiert ist, da Oracle ursprünglich auch wegen angeblicher Patentverletzungen geklagt hatte.
Bei der Berufung geht es aber vor allem um die Frage, ob Programmierschnittstellen urheberrechtlich geschützt sein können. Das hatte erstinstanzlich US-Bundesbezirksrichter William Alsup verneint und damit Googles Nutzung von 37 Java-APIs für rechtmäßig erklärt. Google scheint jetzt allerdings in die Defensive zu kommen, da das dreiköpfige Richtergremium des Bundesberufungsgerichts diese Entscheidung offenbar kritisch sieht und die Google-Anwälte durch Nachfragen bedrängte.
Berufungsrichterin Kathleen O’Malley äußerte die Ansicht, dass Java auch dann durch Copyright zu schützen sei, wenn es für Programmierer frei verfügbar wäre und in großem Umfang genutzt werde. Ob die erstinstanzliche Entscheidung nicht bedeute, dass Google auch APIs von Firmen wie Apple oder Microsoft hätte nutzen können, wollte O’Malley wissen. „Das würde dann doch für jedes denkbare Computerprogramm dort draußen gelten“, meinte sie.
Google-Anwalt Robert Van Nest bejahte das, aber es gelte nur für die Befehlsstruktur – der eigentliche Quellcode hingegen könne nicht von Wettbewerbern übernommen werden. Deshalb habe Google auch über zwei Jahre und Millionen Dollar für die Schaffung des Android-Quellcodes aufgewandt, bei der 15 Millionen Programmzeilen neu geschrieben wurden.
Branchenteilnehmer verfolgen den Streitfall weiterhin aufmerksam und schlagen sich je nach ihrer eigenen Interessenlage auf eine der beiden Seiten. Microsoft, NetApp und EMC unterstützten in schriftlichen Stellungnahmen Oracles Argumente. Rackspace, eine Gruppe von Informatikern und die Application Developers Alliance hingegen schloss sich Googles Auffassung an und argumentierte, dass die fraglichen APIs wenig mehr als Richtungsanweisungen geben und keine schöpferische Tiefe aufweisen.
Sollte das Berufungsgericht Oracles Argumenten folgen, müsste es als nächstes darüber befinden, ob Googles Nutzung dennoch nach dem Prinzip von Fair Use als angemessene Verwendung zulässig war, da es nur eine begrenzte Menge Code nutzte, um ein neues Produkt zu schaffen. Eine Entscheidung zur Frage des Copyrights ist erst in einigen Monaten zu erwarten.
[mit Material von Steven Musil, News.com]
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