Apple fordert von Samsung die Erstattung der durch den Patentstreit entstandenen Anwaltskosten. Das geht aus einem Schriftsatz hervor, den der iPhone-Hersteller Ende vergangener Woche beim zuständigen Bezirksgericht im nordkalifornischen San Jose eingereicht hat. Demnach soll das koreanische Unternehmen 15,7 Millionen Dollar zurückzahlen. Seine gesamten Rechtskosten gibt Apple mit 60 Millionen Dollar an.
Die Zahlen beziehen sich lediglich auf Apples erste Patentklage, die im August 2012 zu einem Urteil gegen Samsung geführt hatte. Darin enthalten sind auch Ausgaben, die im Rahmen der Neuverhandlung des Apple zustehenden Schadenersatzes angefallen sind. Im November hatte eine Jury Apple weitere 290 Millionen Dollar als Entschädigung für Samsungs Patentverstöße zugesprochen.
Wie der Patentblogger Florian Müller schreibt, sind die Hürden für die Erstattung von Anwaltskosten in den USA sehr hoch. Gerichte billigen derartige Ansprüche nur „in Ausnahmefällen“. Apple argumentiert, dass Samsung absichtlich Apples Schutzrechte verletzt habe, weswegen die Erstattung der Rechtskosten angebracht sei.
Darüber hinaus führt Apple in seinem Schriftsatz mehrere angeblich vergleichbare Patentklagen an, bei denen Anwaltskosten ersetzt wurden. Müller weist darauf hin, dass diese Klagen einen deutlich geringeren Streitwert hatten und zu Erstattungen zwischen 16,8 und 105,7 Millionen Dollar geführt hätten. „Ich glaube nicht, dass jemand behaupten kann, Apples Forderung über 15,7 Millionen Dollar sei überhöht“, schreibt Müller.
Des Weiteren hat Microsoft bei einem Bezirksgericht in Washington die Erstattung von Rechtskosten aus dem Patentstreit mit der Google-Tochter Motorola Mobility beantragt. Müller zufolge geht es dabei aber nur um 762.914 Dollar für Gerichtsgebühren. Diese seien deutlich geringer als die Anwaltskosten, dafür seien aber auch die Hürden für eine Erstattung niedriger.
Der Schadenersatz, den Samsung an Apple abführen muss, beläuft sich derzeit auf fast 930 Millionen Dollar. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Unter anderem hat das US-Patentamt noch Zweifel, ob eines der eingeklagten Schutzrechte tatsächlich gültig ist.
[mit Material von Don Reisinger, News.com]
Tipp: Wie gut kennen Sie Apple? Überprüfen Sie Ihr Wissen – mit 15 Fragen auf silicon.de.
Der Cybersecurity Report von Hornetsecurity stuft 2,3 Prozent der Inhalte gar als bösartig ein. Die…
Die Hintermänner haben es auf Zugangsdaten zu Microsoft Azure abgesehen. Die Kampagne ist bis mindestens…
Cloud-Plattform für elektronische Beschaffungsprozesse mit automatisierter Abwicklung elektronischer Rechnungen.
Mindestens eine Schwachstelle erlaubt eine Remotecodeausführung. Dem Entdecker zahlt Google eine besonders hohe Belohnung von…
Nur rund die Hälfte schaltet während der Feiertage komplett vom Job ab. Die anderen sind…
Security-Experten von Check Point sind einer neuen Angriffsart auf die Spur gekommen, die E-Mail-Schutzmaßnahmen umgehen…