Samsung scheitert mit Verkaufsverbot für iPhone 5 und iPad 2

Samsung ist mit dem Versuch gescheitert, ein Verkaufsverbot für ältere Apple-Produkte zu erwirken. Ein Bezirksgericht in der südkoreanischen Hauptstadt Seoul hat einem Bericht von Reuters zufolge eine Patentklage des Elektronikkonzerns gegen Apple abgewiesen. Sie richtete sich unter anderem gegen iPhone 4S, iPhone 5 und iPad 2.

Ein Richter entschied demnach, dass Apples Smartphones und Tablets nicht gegen zwei Patente von Samsung verstoßen. Sie beschreiben Techniken für die Anzeige von Kurznachrichten sowie die Gruppierung von Nachrichten. Zudem wies das Gericht Samsungs Schadenersatzforderung in Höhe von 100 Millionen Won (68.900 Euro) ab.

Der Streit zwischen den beiden Firmen in Südkorea begann 2012 mit einer einstweiligen Verfügung gegen mehrere Apple-Produkte. Sie basierte auf einer separaten Klage, bei der das Gericht schließlich Patentverstöße beider Parteien feststellte.

Apple musste im August vergangenen Jahres 40 Millionen Won (27.600 Euro) an Samsung zahlen, weil es unerlaubt geschützte Mobilfunktechnologien seines Konkurrenten verwendet hatte. Im selben Verfahren wurde Samsung wegen Verstößen gegen Apples Gummiband-Patent zu 25 Millionen Won (17.200 Euro) Schadenersatz verurteilt.

Der Richter in Seoul schloss zudem eine Verwechslung von Samsung- und Apple-Produkten aus. Da die Geräte beider Firmen mit den jeweiligen Logos versehen seien, könnten Verbraucher sie problemlos unterscheiden. Sie achten seiner Ansicht nach bei der Auswahl eines Produkts auch auf Preis, Apps, Betriebssystem und Dienste.

Südkorea ist nur eines von vielen Ländern, in denen Apple und Samsung ihren Streit austragen. In den USA hatte 2012 eine Jury entschieden, dass Samsung fünf Apple-Patente für das Design und Funktionen des iPhone verletzt. Nach der im November zu Ende gegangenen Neuverhandlung droht Samsung nun eine Geldstrafe von fast 930 Millionen Dollar. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Unter anderem hat das US-Patentamt noch Zweifel, ob eines der eingeklagten Schutzrechte tatsächlich gültig ist.

[mit Material von Dara Kerr, News.com]

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Stefan Beiersmann

Stefan unterstützt seit 2006 als Freier Mitarbeiter die ZDNet-Redaktion. Wenn andere noch schlafen, sichtet er bereits die Nachrichtenlage, sodass die ersten News des Tages meistens von ihm stammen.

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