Ein Gutachter des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat die seit 2006 geplante anlasslose Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten zu Fahndungszwecken als mit den EU-Grundrechten unvereinbar bezeichnet. Dies meldet die dpa. Das Rechtsgutachten liegt ihr zufolge auch in Schriftform vor. In den meisten Fällen folge der EuGH mit seiner Entscheidung den Gutachtern, heißt es.
Gutachter war Generalanwalt Pedro Cruz Villalón. Er sieht vor allem das Recht auf Schutz der Privatsphäre durch die Richtlinie grundsätzlich verletzt. Die vorgeschriebene Archivierungszeit der Metadaten von bis zu zwei Jahre bezeichnet er als unverhältnismäßig – und schlägt eine Reduktion auf ein Jahr vor. Nach seiner Einschätzung sollte der EuGH die Richtlinien aber nicht aussetzen, sondern den Gesetzgebern Zeit für nötige Änderungen geben.
Die Frage war dem EuGH vom irischen High Court überstellt worden (PDF). Neben einem irischen Unternehmen treten die Landesregierung von Kärnten und mehrere Tausend Privatpersonen aus Österreich als Kläger auf.
Deutschland hatte die Richtlinie von 2006 gar nicht erst umgesetzt, weil das vorgesehene Gesetz durch das Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig erklärt worden war. Das Gericht ließ zwar den Weg für einen zweiten Anlauf offen, wie das ja jetzt auch Villalón auf europäischer Ebene tut, bisher konnte sich die Regierung jedoch nicht auf eine Neuformulierung einigen. Das soll sich laut Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD jedoch in den nächsten Monaten ändern. Die neue Regierung strebt demnach eine Speicherung für nur drei Monate an.
Zu Fragen der Vorratsspeicherung von Telefonverbindungsdaten hat sich gestern auch NSA-Direktor Keith Alexander noch einmal geäußert. Vor dem US-Senat erklärte er laut AAP: „Es gibt für uns bisher keine andere Möglichkeit, die Punkte miteinander zu verbinden.“ Ein Ende der Datenspeicherprogramme der NSA sei „definitiv keine Option“. Etwas mehr „Zurückhaltung“ von staatlicher Seite hatte zuvor selbst Präsident Barack Obama versprochen.
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