Nach Einschätzung eines US-Bundesrichters ist die Sammlung und Auswertung von Telefon-Metadaten von US-Bürgern durch den Auslandsgeheimdienst National Security Agency (NSA) wahrscheinlich verfassungswidrig. Richter Richard Leon zufolge könnte die NSA gegen den vierten Verfassungszusatz verstoßen. Die Frage sei aber nicht, ob alle Telefon-Metadaten jederzeit als privat angesehen werden sollten.
„Die Frage, die ich beantworten muss, wenn ich irgendwann über diesen Fall urteile, ist, ob die Bürger einen begründeten Anspruch auf Privatsphäre haben, der verletzt wird, wenn die Regierung ohne jeglichen begründeten Verdacht eines Fehlverhaltens ihre Telefon-Metadaten sammelt und für fünf Jahre speichert, um sie ohne eine fallweise gerichtliche Entscheidung abzufragen und zu analysieren“, schreibt der Richter in seinem vorläufigen Urteil (PDF). „Aus verschiedenen Gründen ist es sehr wahrscheinlich, dass ich diese Frage eines Tages zugunsten der Kläger beantworten werde.“
Hintergrund ist eine Klage des Aktivisten Larry Klayman. Richter Leon entsprach gestern Klaymans Antrag auf eine einstweilige Verfügung, die es der NSA untersagt, Metadaten zu Klaymans Verizon-Konto zu sammeln. Eine zweite Verfügung weist die US-Regierung an, alle vorhandenen Metadaten über Klayman zu vernichten. Allerdings wurden beide Verfügungen vorläufig ausgesetzt, um eine Beschwerde gegen das Urteil zu ermöglichen.
„Wir haben die Begründung erhalten und prüfen sie jetzt“, sagte ein Sprecher des US-Justizministeriums. „Wir glauben, dass das Programm der Verfassung entspricht, wie schon andere Richter festgestellt haben.“
Auslöser der Klage sind Dokumente aus dem Fundus des PRISM-Informanten Edward Snowden. Aus ihnen geht hervor, dass die NSA täglich massenhaft Daten über Telefonanrufe sammelt. Grundlage dafür ist das Abhörgesetz Foreign Intelligence Surveillance Act sowie eine Anweisung des Geheimgerichts Foreign Intelligence Surveillance Court. Demnach müssen Provider wie Verizon jeden Tag Informationen über alle in- und ausländischen Telefonverbindungen an die NSA weiterleiten. Das Unternehmen widersetzt sich zwar dieser Anweisung, seine Wortwahl legt aber die Vermutung nahe, dass es zumindest Metadaten wie Telefonnummern und Standorte übermittelt.
Richter Leon erwartet, dass das Berufungsverfahren mindestens sechs Monate dauern wird.
[mit Material von Carrie Mihalcik, News.com]
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