Die US-Regierung um Präsident Barack Obama hat Unterlagen eingereicht, die ein Urteil eines Bundesrichters zu der Frage verhindern sollen, ob die Überwachungsprogramme der Geheimdienste im Rahmen der Verfassung bleiben. Die Eingabe beim Bundesbezirksgericht für Nordkalifornien enthält außerdem erstmals die offizielle Aussage, das Massenspeicherungsprogramm der NSA sei von Präsident Bush im Jahr 2001 infolge der Terrorananschläge vom 11. September 2001 autorisiert worden. Dies berichtet die New York Times.
Der für die Geheimdienste zuständige Direktor James R. Clapper schreibt: „Präsident Bush hat ungefähr alle 30 bis 60 Tage neue Genehmigungen bewilligt“, weshalb eine richterliche Anordnung nicht nötig gewesen sei. „Wenn sich auch die genauen Bedingungen im Lauf der Zeit änderten, enthielt doch jede Genehmigung durch den Präsidenten die Anweisung, die Sammlung von Daten über US-Bürger so weit zu beschränken wie möglich, um dennoch Terroranschläge in den US effizient erkennen und verhindern zu können.“ Für die NSA insbesondere hätten zusätzliche Einschränkungen gegolten.
Weiter heißt es, trotz der Veröffentlichungen durch Edward Snowden drohten weitere Enthüllungen über die Überwachungs- und Datensammelprogramme die Sicherheit der Regierung zu gefährden. Das Justizministerium bitte daher Richter Jeffrey S. White, den Fall ohne endgültiges Urteil über die Verfassungsmäßigkeit der Programme abzuweisen. Das Gericht hatte zuvor die Regierung zu einer Einschätzung aufgefordert, ob der Anspruch auf Geheimhaltung nicht durch die Veröffentlichung der Snowden-Dokumente hinfällig sei.
Die Kläger in dem Fall, zu denen die Datenschutz-Organisation Electronic Frontier Foundation (EFF) gehört, haben nun bis Ende Januar Zeit, auf das Schreiben der Regierung zu reagieren. Für die EFF schreibt Cindy Cohn in einer ersten Stellungnahme: „Die Regierung unternimmt offenbar einen Versuch, die Uhren auf vor Juni 2013 oder sogar vor Dezember 2005 zurückzudrehen. Aber die US-Bürger wissen inzwischen, dass ihre Kommunikation unter mehreren NSA-Programmen aufgesammelt wird. Der Versuch der Regierung, eine echte richterliche Prüfung ihrer ziellosen Massenspeicherung von Inhalten und Metadaten zu verhindern, indem sie so tut, als ob die grundlegenden Fakten zur Auswirkung aufs amerikanische Volk noch geheim seien, ist empörend und enttäuschend.“
Erst letzte Woche hatte ein anderes Bundesgericht entschieden, die Datensammelprogramme der NSA seien wahrscheinlich verfassungswidrig. Bezirksrichter Richard Leon urteilte, die Metadatensammlung verstoße möglicherweise gegen den vierten Verfassungszusatz – „und sie verstößt ganz offensichtlich gegen eine vernünftige Erwartung an den Schutz der Privatsphäre.“
Der übrigens von Präsident Bush für den Bezirk Columbia (DC) berufene Leon erließ eine einstweilige Verfügung gegen die Sammlung von Metadaten der Kläger, setzte sie aber zugleich aus, um die Möglichkeit einer Berufung offenzulassen. In dem Fall geht es um mehrere Klagen des Anwalts Larry Klayman und eines seiner Klienten.
[mit Material von Steven Musil, News.com]
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