„Wie vom Gericht entschieden, ist es der Firma The Archive AG von nun an untersagt, Abmahnschreiben an Nutzer der Internetplattform RedTube zu versenden, in denen behauptet wird, dass Nutzer das Urheberrecht von The Archive AG verletzt haben. Dies gilt nicht nur für die in den von der Rechtsanwaltskanzlei Urmann + Collegen versandten Abmahnschreiben benannten Videos, sondern für alle Streaming-Clips an denen die Firma The Archive AG Urheberrechte geltend macht“, heißt es in einer Mitteilung von Redtube.
Das Gericht stuft die Forderungen der Firma The Archive AG als unbegründet ein. Die Nutzer hätten keinen Grund davon auszugehen, dass die von Redtube angebotenen digitalen Inhalte aus illegalen Quellen stammen. Der Portalbetreiber versichert erneut, dass „zu keiner Zeit Nutzerdaten, weder IP-Adressen noch sonstige Informationen, an Dritte weitergegeben“ wurden.
Alex Taylor, Vizepräsident von RedTube kommentiert dazu: „Diese Entscheidung ist nicht nur ein Sieg für die Nutzer von RedTube, sondern für jede Person, die Streaming-Webseiten besucht. Es ist eine klare Botschaft, dass die Ausnutzung von persönlichen Informationen und die Verletzung der Privatsphäre aus rein finanziellen Interessen nicht toleriert wird.“
Bereits am Freitag hatte das Landgericht Köln zum zweiten Mal – und diesmal ausführlich – zu den Auskunftsanträgen des Rechtsanwalts Daniel Sebastian im Auftrag der The Archive AG Stellung genommen (PDF). Ihre Genehmigung durch Richter des Gerichts hatte letztlich die Abmahnwelle durch die Regensburger Kanzlei Urmann + Collegen ermöglicht, da diese so in der Lage war, den hinter den bei den Anträgen angegebenen IP-Adressen Anschlussinhaber zuzuordnen, die beim Streaming-Portal Redtube ein angeblich urheberrechtlich geschütztes Werk abgerufen haben.
Einige der Kammern, die Anträge von Sebastian genehmigt hatten, haben nun mitgeteilt, dass sie „die inzwischen aufgetauchten Bedenken u.a. an der Ordnungsgemäßheit der Ermittlung der IP-Adressen für beachtlich halten“ und dass sie „dazu neigen, an ihrer ursprünglichen Einschätzung nicht mehr festzuhalten und den Beschluss aufzuheben bzw. auszusprechen, dass dadurch der Anschlussinhaber in seinen Rechten verletzt wurde.“
Die Richter geben damit einfacher ausgedrückt zu, dass sie bei der Genehmigung der Anträge Fehler gemacht oder diese zu oberflächlich geprüft haben beziehungsweise auf die irreführenden Angaben der Antragssteller hereingefallen sind. Dies hatten Anwälte schon vor mehr als einer Woche gemutmaßt.
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[mit Material von Martin Schindler, silicon.de]
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