Ein US-Gericht hat eine Klage von Datenschützern gegen die Massenspeicherung von Telefoniedaten durch die NSA abgewiesen. Die Sammlung durch den Auslandsgeheimdienst sei legal und ein „wichtiges Werkzeug“, befand Bundesbezirksrichter William Pauley. Die American Civil Liberties Union (ACLU) hatte ihre Klage im Juni eingereicht.
Der ACLU zufolge verstoßen die NSA-Maßnahmen gegen den ersten und den vierten Zusatz zur US-Verfassung, die Grundrechte der Bürger definieren. Die Bürgerrechtsorganisation forderte eine einstweilige Verfügung. Gegen das jetzige Urteil hat sie Berufung angekündigt.
In seiner Urteilsbegründung vom Freitag schreibt Pauley, die NSA benötige das Überwachungsprogramm dringend, um terroristische Angriffe zu entdecken und zu verhindern. Es gebe keine Beweise, dass die solchermaßen gesammelten Daten für etwas anderes als die Terrorismusbekämpfung genutzt wurden. „Wenn es auch unbeabsichtigte Verstöße gegen Richtlinien gab, scheinen diese durch menschliche Fehler begründet – und durch die unglaublich komplexen Computerprogramme, die dieses wichtige Werkzeug unterstützen. Nach der Entdeckung wurden die Verstöße intern berichtet und beendet.“ Die Überwachung werde außerdem verfassungsgemäß überwacht, unter anderem durch den Kongress und das Geheimgericht FISC.
Richter Pauley bezieht sich in seiner Begründung außerdem direkt auf die Anschläge vom 11. September 2001. Die Terroristen seien erfolgreich gewesen, da herkömmliche Geheimdienstarbeit die „weit ausgespannten Fäden“ von Al-Qaida nicht habe entdecken können.
„Zweifellos saugt dieses Sammelprogramm für Telefonie-Metadaten Informationen über so gut wie jedes Telefongespräch aus den USA, in die USA oder innerhalb der USA auf. Das ist bewusst so und ermöglicht der NSA, auch schwache und flüchtige Verbindungen zu entdecken, die sonst der Aufmerksamkeit entgehen würden.“
Pauley kontrastierte abschließend die alltägliche Bereitschaft der Bürger, ihre Daten irgendwelchen privatwirtschaftlichen Firmen ohne Bedenken anzuvertrauen, mit den schrecklichen Ereignissen des 11. Septembers, die die NSA zu verhindern suche. Und schließlich drängen die Firmen viel stärker in die Privatsphäre ein als der Geheimdienst.
Die ACLU gab sich in einer Stellungnahme „extrem enttäuscht“ von dem Urteil, das ein Reihe von Trugschlüssen enthalte. Aber schließlich seien in der Vorwoche ein weiterer Bezirksrichter sowie eine Prüfkommission der Regierung zu anderen Ergebnissen gelangt als Richter Pauley. Man freue sich schon darauf, die Sache in nächster Instanz zurechtrücken zu können.
Mitte Dezember hatte ein anderer Bundesrichter die Massenspeicherung von Kommunikationsdaten durch die NSA als „wahrscheinlich verfassungswidrig“ bezeichnet. Kurz darauf forderte auch ein von Präsident Barack Obama eingerichtetes Expertengremium ein Ende des Überwachungsprogramms.
[mit Material von Jennifer Van Grove, News.com]
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