Demnach hat The Archive die Online-Verwertungsrechte der betreffenden Filme von der Berliner Firma Hausner Productions übernommen. Diese wiederum erwarb die weltweiten Rechte an insgesamt zehn Pornos von der spanischen Firma Serrato Consultores S.L. aus Barcelona, deren deutsche Geschäftsführerin Julia Schilling den Verkaufsvertrag unterzeichnete. Allerdings soll die Firma die Clips nur umetikettiert haben und gar nicht die Rechte besitzen. Die „Welt am Sonntag“ stützt sich dabei auf Einträge in der Branchendatenbank Adult Movie Database, die die fraglichen Titel unter komplett anderen Namen führt und als Urheber die amerikanische Pornoproduktions-Firma Combat Zone USA ausweist.
Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Abmahnwelle sind bereits kurz vor Weihnachten aufgetaucht. Das Landgericht Hamburg erließ auf Antrag von Redtube eine einstweilige Verfügung gegen den Versand von Abmahnschreiben im Namen der Firma The Archive AG durch die Rechtsanwaltskanzlei Urmann + Collegen.
„Wie vom Gericht entschieden, ist es der Firma The Archive AG von nun an untersagt, Abmahnschreiben an Nutzer der Internetplattform Redtube zu versenden, in denen behauptet wird, dass Nutzer das Urheberrecht von The Archive AG verletzt haben. Dies gilt nicht nur für die in den von der Rechtsanwaltskanzlei Urmann + Collegen versandten Abmahnschreiben benannten Videos, sondern für alle Streaming-Clips an denen die Firma The Archive AG Urheberrechte geltend macht“, heißt es in einer Mitteilung von Redtube.
Das Gericht stuft die Forderungen der Firma The Archive AG als unbegründet ein. Die Nutzer hätten keinen Grund, davon auszugehen, dass die von Redtube angebotenen digitalen Inhalte aus illegalen Quellen stammen. Der Portalbetreiber versichert erneut, dass „zu keiner Zeit Nutzerdaten, weder IP-Adressen noch sonstige Informationen, an Dritte weitergegeben“ wurden.
Alex Taylor, Vizepräsident von Redtube, kommentierte: „Diese Entscheidung ist nicht nur ein Sieg für die Nutzer von Redtube, sondern für jede Person, die Streaming-Webseiten besucht. Es ist eine klare Botschaft, dass die Ausnutzung von persönlichen Informationen und die Verletzung der Privatsphäre aus rein finanziellen Interessen nicht toleriert wird.“
Wenige Tage zuvor hatte das Landgericht Köln zum zweiten Mal – und diesmal ausführlich – zu den Auskunftsanträgen des Rechtsanwalts Daniel Sebastian im Auftrag der The Archive AG Stellung genommen (PDF). Darin bezweifelt das Landgericht die Rechtmäßigkeit bei der Ermittlung der IP-Adressen. Dies hatten Anwälte zu diesem Zeitpunkt schon über eine Woche gemutmaßt.
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