Regierung: „Das Betrachten eines Videostreams ist keine Urheberrechtsverletzung“

Auf Anfrage der Linksfraktion hinsichtlich der von der Kanzlei Urmann + Collegen massenhaft verschickten Abmahnungen für das Ansehen von Videostreams des Porno-Portals Redtube erklärt die Bundesregierung, dass sie das Betrachten eines Videostreams für keine Urheberrechtsverletzung hält. Gleichzeitig schränkt sie aber ein, dass die Frage, „ob die Nutzung von Streaming-Angeboten eine Vervielfältigung darstellt, die Rechte von Urhebern oder Leistungsschutzberechtigten verletzt“, noch nicht durch die höchstrichterliche Rechtsprechung geklärt worden sei. In diesem Zusammenhang verweist die Regierung auf den Europäischen Gerichtshof (EuGH).

Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Abmahnwelle sind bereits kurz vor Weihnachten aufgetaucht. Das Landgericht Hamburg erließ auf Antrag von Redtube eine einstweilige Verfügung gegen den Versand von Abmahnschreiben im Namen der Firma The Archive AG durch die Rechtsanwaltskanzlei Urmann + Collegen.

„Wie vom Gericht entschieden, ist es der Firma The Archive AG von nun an untersagt, Abmahnschreiben an Nutzer der Internetplattform Redtube zu versenden, in denen behauptet wird, dass Nutzer das Urheberrecht von The Archive AG verletzt haben. Dies gilt nicht nur für die in den von der Rechtsanwaltskanzlei Urmann + Collegen versandten Abmahnschreiben benannten Videos, sondern für alle Streaming-Clips an denen die Firma The Archive AG Urheberrechte geltend macht“, heißt es in einer Mitteilung von Redtube.

Das Gericht stuft die Forderungen der Firma The Archive AG als unbegründet ein. Die Nutzer hätten keinen Grund, davon auszugehen, dass die von Redtube angebotenen digitalen Inhalte aus illegalen Quellen stammen. Der Portalbetreiber versichert erneut, dass „zu keiner Zeit Nutzerdaten, weder IP-Adressen noch sonstige Informationen, an Dritte weitergegeben“ wurden.

Alex Taylor, Vizepräsident von Redtube, kommentierte: „Diese Entscheidung ist nicht nur ein Sieg für die Nutzer von Redtube, sondern für jede Person, die Streaming-Webseiten besucht. Es ist eine klare Botschaft, dass die Ausnutzung von persönlichen Informationen und die Verletzung der Privatsphäre aus rein finanziellen Interessen nicht toleriert wird.“

Zuletzt hatte die Welt am Sonntag darüber berichtet, dass die Schweizer Firma The Archive, in deren Namen über die Kanzlei Urmann + Collegen Tausende von Redtube-Nutzern für das Abrufen bestimmter Filme abgemahnt wurden, gar nicht über die nötigen Rechte verfügt. Dies geht angeblich aus der Analyse der Vertragskopien hervor, die der Zeitung vorliegen.

Der Linken-Abgeordneten Halina Wawzyniak geht die Antwort der Regierung nicht weit genug. Sie kritisiert, dass der Gesetzgeber zu keiner rechtlichen Klarstellung in Sachen Streaming bereit ist. „Es ist natürlich zunächst sehr erfreulich, dass die Bundesregierung in der Antwort auf die Frage 1 klarstellt, dass sie „das reine Betrachten eines Videostreams nicht für eine Urheberrechtsverletzung“ hält. Doch dann bleibt die Bundesregierung auf halbem Weg stehen. Sie will nämlich keine gesetzliche Klarstellung vornehmen, sondern verweist für die Frage, ob Streaming eine Vervielfältigung darstellt, auf den Europäischen Gerichtshof.“

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Kai Schmerer

Kai ist seit 2000 Mitglied der ZDNet-Redaktion, wo er zunächst den Bereich TechExpert leitete und 2005 zum Stellvertretenden Chefredakteur befördert wurde. Als Chefredakteur von ZDNet.de ist er seit 2008 tätig.

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