Die Motion Picture Association of America (MPAA) ist dem für Internet-Techniken zuständigen Standardisierungsgremium World Wide Web Consortium (W3C) beigetreten. Das meldet die MPAA, in der die sechs großen Hollywoodstudios zusammengeschlossen sind, in einem Tweet.
Im Streit um Kopierschutzverfahren fürs Internet dürfte diese Entscheidung nicht gerade für eine Beruhigung sorgen. Im Oktober 2013 hatte der Erfinder des WWW und Direktor des W3C Tim Berners-Lee viel Kritik einstecken müssen, als er sich für einen Kopierschutz (Digital Rights Management, kurz DRM) innerhalb von HTML5 stark machte. Er argumentierte unter anderem, wenn schon ein Kopierschutz für Videos benötigt werde, dann sei es besser, dies im W3C zu verhandeln als anderswo, um ihn so interoperabel wie möglich zu machen.
Die MPAA wiederum ist eine der Interessengruppen, die sich am stärksten für einen Online-Kopierschutz engagiert. Sie hatte auch die nie verabschiedeten US-Gesetze Stop Online Piracy Act (SOPA) und Protect IP Act (PIPA) befürwortet, die eine Schließung von Websites ohne Gerichtsbeschluss ermöglicht hätten, wenn diese gegen das Urheberrecht verstoßen.
Die Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) hatte sich von der Öffnung des W3C für ein DRM „zutiefst enttäuscht“ gezeigt. Eine von ihr und verbündeten Organisationen gestartete Petition gegen einen solchen Schritt fand nahezu 30.000 Unterzeichner. Sie warnte ausdrücklich vor einem „Hollyweb„.
Berners-Lee entgegnete den Kritikern: „Niemand mag DRM als Nutzer, egal wo. Es lohnt sich jedoch, darüber nachzudenken, was uns an existierenden DRM-basierten Systemen nicht gefällt und wie wir vielleicht ein System entwickeln könnten, das offener und fairer als die heute eingesetzten ist.“
Die Mitgliedschaft im W3C räumt der MPAA einen Platz im Beratungskomitee ein. Sie kann sich auch an der Prüfung und Entwicklung einzelner Standards beteiligen. Zudem haben W3C-Mitglieder früher als die Öffentlichkeit Zugriff auf Software, Standards und Dokumente des Konsortiums.
Im Fall der MPAA profitieren aber nur direkte Angestellte der Dachorganisation von diesen Vorteilen. Dies legt Paragraf 5g der W3C-Satzung fest: „Ist ein Mitglied selbst ein Konsortium, eine Nutzervereinigung oder besteht sonst aus Mitgliedern beziehungsweise Sponsoren, stehen die satzungsmäßigen Rechte und Privilegien nur bezahlten Angestellten des Mitglieds zu, nicht aber seinen Mitgliedern oder Sponsoren.“
[mit Material von Chris Duckett, ZDNet.com]
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