Apple-Patentantrag weist auf digitale Geldbörse hin

Apple arbeitet einem Bericht von AppleInsider zufolge an einer digitalen Geldbörse. Darauf weist ein Patentantrag hin, den das US Patent and Trademark Office veröffentlicht hat. Er trägt den Titel „Methode zur Versendung von Bezahldaten über verschiedene Funkschnittstellen ohne Kompromittierung von Nutzerdaten“ und beschreibt die sichere Abwicklung elektronischer Zahlungen mit den in einem Smartphone vorhandenen Technologien.

Dem Antrag zufolge sollen Nutzer in Geschäften mit ihrem Mobiltelefon bezahlen. Das Kassensystem des Händlers würde sich dann mit einem Backend-System verbinden, das die Transaktion absichert.

Apple will Zahlungen per Smartphone künftig über eine separate Verbindung zu einem Backend-Server absichern (Bild: Apple/USPTO).

Die Kommunikation zwischen Smartphone und Kassensystem könne beispielsweise per Nahfunktechnik NFC erfolgen, heißt es weiter in dem Antrag. Apple setzt diese Technik bisher allerdings noch nicht ein, weswegen als Alternativen auch Bluetooth und WLAN genannt werden. Sie bieten zudem die Möglichkeit, eine Verbindung über einen längeren Zeitraum aufrecht zu erhalten.

Parallel dazu soll eine zweite Verbindung zwischen dem Mobiltelefon und dem Backend-Server aufgebaut werden, um ein „Shared Secret“ („gemeinsames Geheimnis„) auszutauschen, das nur die beiden Geräte kennen. Zudem würde darüber die jeweilige Zahlungsmethode wie Kreditkarte oder Lastschrift übermittelt.

Mithilfe des gemeinsamen Geheimnisses wird zudem ein Schlüssel generiert und auf dem Mobiltelefon gespeichert. Der entfernte Server erstellt ebenfalls auf Basis des Geheimnisses einen Schlüssel und gleicht ihn mit dem Schlüssel des Handys ab. Stimmen sie überein, wird die Transaktion ausgeführt und die Kreditkarte oder das Konto belastet. Andernfalls wird die Zahlung abgelehnt – die Transaktion ist gescheitert.

Verbraucher nennen oft Sicherheitsbedenken als Grund dafür, dass sie Einkäufe nicht mit ihrem Smartphone bezahlen. Apples Patentantrag versucht, auf diese Bedenken einzugehen, indem zwei separate sichere Verbindungen hergestellt werden. Ein Antrag für ein Schutzrecht alleine ist allerdings noch keine Garantie dafür, dass eine neue Technik tatsächlich bis zur Marktreife weiterentwickelt wird.

[mit Material von Lance Whitney, News.com]

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Stefan Beiersmann

Stefan unterstützt seit 2006 als Freier Mitarbeiter die ZDNet-Redaktion. Wenn andere noch schlafen, sichtet er bereits die Nachrichtenlage, sodass die ersten News des Tages meistens von ihm stammen.

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