China hat eine Registrierung mit dem echten Namen verpflichtend gemacht, bevor Anwender Videos ins Internet hochladen können. Unabhängig vom konkret verwendeten Videoportal muss der Anwender erst bei einer Behörde vorstellig werden und sich mit Ausweis identifizieren. Die Vorschrift soll laut State Administration of Press, Publication, Radio, Film and Television (SARFT) „vulgäre Inhalte, minderwertige Kunstformen, übertriebene Gewaltdarstellung und sexuelle Inhalte“ davon abhalten, „einen negativen Effekt auf die Gesellschaft auszuüben.“
Eine solche Registrierungspflicht gilt seit 2012 für Mikroblogger, da die chinesischen Behörden Verbreitung von „Gerüchten“ befürchten. Im vergangenen Jahr wurde dies auf die Internetnutzung mit Prepaid-SIM-Karten für Mobiltelefone und Festnetzverträge ausgeweitet, obwohl für den Kauf von SIM-Karten seit 2010 ohnehin schon Ausweispflicht gilt.
Für die Verbreitung falscher Informationen gibt es außerdem seit 2013 strenge Strafen, wenn diese als diffamierend gelten können oder nationale Interessen betreffen. Sollte ein solcher Post mindestens 5000-mal abgerufen oder 500-mal weitergeleitet worden sein, drohen bis zu drei Jahre Haftstrafe. In der Folge waren bekannte Blogger und Mikroblogger wie Charles Xue verhaftet worden.
Auch gab es Verfahren gegen Onlineportale, um deren Zensurbereitschaft zu erhöhen. Gerade werden neue Methoden evaluiert, um Suchresultate zu zensieren.
Erst gestern hatte China die Zahl der Internetnutzer im Land mit 618 Millionen angegeben. Darunter sind 250 Millionen, die per Smartphone aufs Web zugreifen. Die beliebtesten Video-Sites in China sind Marktführer Youku Tudou, Renren und iQiyi.
[mit Material von Eileen Yu, ZDNet.com]
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