Der US Supreme Court hat einen Berufungsantrag von SAP gegen ein 2011 ergangenes Patenturteil abgewiesen. Demzufolge muss das Walldorfer Unternehmen jetzt insgesamt 391 Millionen Dollar an Versata Software zahlen. Wie Bloomberg berichtet, steht eine Begründung für die Entscheidung noch aus.
SAP hatte dem Bericht zufolge argumentiert, ein Berufungsgericht habe zuletzt die Regeln für die Ermittlung eines Patentverstoßes geändert. Deshalb hätte die Klage in zweiter Instanz seiner Ansicht nach ausgesetzt werden müssen, da eine separate Gültigkeitsprüfung des Patents zu dem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen war.
2011 hatte Versata Software ein Gericht in Texas davon überzeugt, dass SAP ein Schutzrecht verletzt, das eine Technik zur Berechnung aktueller Preise für Produkte und Dienstleistungen beschreibt. Seine eigene Software Pricer habe es vom Markt nehmen müssen, da SAP seine Anwendung günstiger angeboten habe. Der US Court of Appeals for the Federal Circuit bestätigte das Urteil in der zweiten Instanz.
Einen Monat später erklärte das US-Patentamt, das fragliche Schutzrecht sei ungültig und hätte nie erteilt werden dürfen. Das Berufungsgericht hatte SAPs Antrag auf Aussetzung des Verfahrens, bis eine Entscheidung des Patent and Trademark Office vorliegt, jedoch abgelehnt.
„SAP droht jetzt die Zahlung von 391 Millionen Dollar, obwohl es erfolgreich die Ungültigkeit der fraglichen Patentansprüche bewiesen hat“, heißt es in SAPs Antrag an den Supreme Court. „SAPs Konkurrenten, die dasselbe Patent möglicherweise auch ‚verletzt‘ haben, werden einem ähnlichen Urteil entgehen.“
Ursprünglich hatte sich SAP mit dem Argument gegen die Klage gewehrt, es sei nicht für die Patentverletzungen verantwortlich, weil seine Kunden und nicht SAP selbst die in dem Schutzrecht beschriebenen Vorgänge durchführten. Unterstützt wurde es dabei von der American Bankers Association, Blackberry, HTC und Intuit.
Versata wiederum erklärte gegenüber dem Supreme Court, der Berufungsantrag müsse abgelehnt werden, da SAP „alle Möglichkeiten“ gehabt habe, seine Standpunkte vor Gericht darzulegen.
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