Das Landgericht Hamburg hat heute entschieden, dass Google rechtsverletzende Bilder aus den Ergebnissen seiner Suchmaschine herausfiltern und sperren muss, die unter anderem den ehemaligen FIA-Boss Max Mosley zeigen. Bei den Fotos handelt es sich um Screenshots eines Videos, auf dem Mosley angeblich als Teilnehmer einer bizarren Sexparty zu sehen ist.
Wegen der erstmals im Jahr 2008 veröffentlichten Bilder, des Videos und der Berichterstattung darüber, hatten Mosley und seine Anwälte bereits etliche Websites und Medien verklagt. Der ehemalige Boss des Motorsportweltverbandes FIA wendete nach eigenen Angaben mindestens 600.000 Euro auf, um in 23 Ländern Spuren des Videos aus dem Netz entfernen zu lassen.
„Auch wenn es sich auf eine einzelne Person und spezifische Inhalte bezieht, setzt das heutige Urteil dennoch ein beunruhigendes Signal. Es könnte dazu führen, dass Internetanbieter zur Überwachung auch kleinster Bestandteile von Inhalten, die sie für ihre Nutzer übertragen oder speichern, verpflichtet werden“, kommentierte Google die Entscheidung des Landgerichts Hamburg in einer Stellungnahme. Nach Ansicht des Konzerns widerspricht sie europäischer Gesetzgebung. Daher hat er bereits angekündigt, Berufung einzulegen.
„Die Entscheidung stärkt zwar das Allgemeine Persönlichkeitsrecht der betroffenen Personen, es darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass das Problem als solches noch nicht gelöst ist“, sagte der Berliner Rechtsanwalt Johannes von Rüden zu dem Hamburger Urteil. „Nach wie vor sind die rechtswidrigen Inhalte im Internet verfügbar, auch wenn sie nicht mehr im Google-Index gelistet werden. Sie sind nur schwieriger aufzufinden.“
Dem Anwalt zufolge hat die vorsitzende Richterin in dem Verfahren bereits deutlich gemacht, dass Google möglicherweise zum Einsatz entsprechender Filtersoftware verpflichtet werden kann. „Wie Google das Urteil nun umsetzen muss, erklärte die Richterin heute allerdings nicht. Dies ist auch eine Frage der Urteilsvollstreckung und damit eine Sache von Google“, so von Rüden.
„Dass Google eine solche Filtersoftware besitzt, zeigt die Google-Bildersuche, bei der der Nutzer ein Bild von seinem Rechner hochladen kann und ähnliche oder das gleiche Bild im Internet angezeigt bekommt“, führt der Anwalt weiter aus. Diese Software zur Filterung der Suchergebnisse einzusetzen, sei seiner Ansicht nach technisch kein Problem.
Bereits im September 2013 hatte Mosley in einem vergleichbaren Verfahren in Paris ebenfalls einen Teilerfolg erzielt: Auch dort hatte das Gericht entschieden, dass Google Aufnahmen, die aus dem umstrittenen Video stammen, herausfiltern und sperren muss. Aus diesem Anlass hatte sich Google gegen den Einsatz solcher Filtersoftware gewehrt: „Wir fühlen mit Herrn Mosley und jedem, der glaubt, dass seine Rechte verletzt wurden. Wir bieten bewährte Tools an, die Menschen helfen, bestimmte Seiten von unseren Suchergebnissen auszuschließen, wenn diese Seiten ganz klar als rechtsverletzend identifiziert worden sind. Wir haben bereits hunderte von Seiten für Herrn Mosley entfernt und sind bereit, weitere von ihm benannte zu entfernen.“
In Großbritannien wurde die Diskussion um Mosley und die von ihm beanstandeten Bilder 2012 sogar bei einem Entwurf für ein neues Gesetz zur Privatsphäre ins Feld geführt. Das Commons and Lords Committee hatte gefordert, Google solle seine Suchergebnisse „proaktiv überwachen“, berichtete der Guardian damals. Googles Argumente gegen Filter für seine Suchergebnisse hielt das Komitee für „überhaupt nicht überzeugend“.
Der Suchanbieter hatte erklärt, eine solche Regelung bedrohe den freien Fluss von Informationen im Internet. Internetfirmen sollten nach Ansicht des britischen Privatsphäre-Komitees allerdings Wege finden, um richterliche Anordnungen umzusetzen. Wer keine aktiven Schritte unternehme, um Verstöße gegen gerichtliche Verfügungen zu beschränken, solle per Gesetz dazu gezwungen werden.
[mit Material von Peter Marwan, ITespresso.de]
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