Samsung und der Netzausrüster Cisco haben ein Patentabkommen geschlossen, das ihnen gegenseitig erlaubt, geschützte Techniken des jeweils anderen einzusetzen. Es ist das dritte Abkommen dieser Art, das Samsung in den letzten Wochen bekannt gab. Zuvor erzielte es bereits Vereinbarungen mit Ericsson und Google. Damit konnte der koreanische Hersteller laufende juristische Auseinandersetzungen mit Ericsson beenden und auch mit Google ähnliche Probleme für die Zukunft ausschließen.
Wie bei den vorhergehenden Patentabkommen teilte Samsung nur einige wesentliche Details der auf zehn Jahre ausgelegten Vereinbarung mit. Die wechselseitige Lizenzierung umfasst die vorhandenen Patente der beiden Unternehmen wie auch künftig erworbene Schutzrechte.
Die Abmachung könnte vor allem Samsungs Ambitionen in der intelligenten Haustechnik zugutekommen. Auf der CES stellte Samsung im Januar das Konzept für „Smart Home“ vor, das unterschiedliche Geräte im Haushalt vernetzen soll. Die Plattform lässt sich mit einem Cloud-basierten Server verbinden und auch per Smartphone bedienen. Cisco wiederum verfügt über Schutzrechte im Umfeld von Heimvernetzung und dem „Internet der Dinge“.
Schon sein Abkommen mit Google hatte Samsung als Beispiel empfohlen, das anderen Branchenteilnehmern zeige, dass eine Kooperation vorteilhafter sei als unnötige Patentklagen. Der Hinweis galt offenbar Apple, mit dem Samsung seit Jahren in ausufernde Patentstreitigkeiten verstrickt ist. Die jetzt abgeschlossenen Vereinbarungen könnten auch Samsungs Position stärken, wenn am 31. März in den USA ein weiteres Verfahren beginnt, das sich unter anderem mit Samsungs Galaxy S3 und Apples iPhone 5 beschäftigt.
Cisco hat seinerseits auch ein langfristiges Patentabkommen mit Google geschlossen. Der Netzausrüster rückte diese Vereinbarung in Kontrast zu „Patent-Raubzügen“, bei denen Firmen ihr geistiges Eigentum an Tochterfirmen oder Dritte geben, um damit Kasse zu machen. Im Kampf gegen Patenttrolle versuchte Cisco im letzten Jahr zudem eine neue Strategie und reichte in zwei Fällen eine Gegenklage wegen organisierten Verbrechens ein – der Ausgang dieser Verfahren ist noch offen.
[mit Material von Shara Tibken, News.com]
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