Apple hat ein Patent für eine Gelegenheit zur letzten Korrektur einer Textnachricht beantragt, die auch nach Betätigung des Senden-Buttons erfolgen kann – aber bevor die Nachricht tatsächlich auf den Weg gebracht wird. Für eine kurze Zeitspanne soll es dem Nutzer eines „programmierbaren Gerätes wie eines Smartphones“ dann noch möglich sein, etwaige peinliche Fehler durch Autokorrektur oder eine manuelle Berichtigung zu beseitigen.
„Die Gelegenheit ist vorübergehend, um den Kommunikationsfluss nicht zu beeinträchtigen, und die Textdaten werden unverändert übertragen, wenn die Chance zur Änderung nicht wahrgenommen wird“, heißt es in der zusammenfassenden Patentbeschreibung. „Veränderungen während der gegebenen Zeitspanne können dazu dienen, die Funktionalität einer Autokorrektur auf dem programmierbaren Gerät zu modifizieren.“
Das US-Patent 20140040773 sieht ein vorübergehend eingeblendetes Bedienfeld vor, das neben dem Textinhalt auch die verfügbare Zeit anzeigt. Optional wird ein Text nur dann eingeblendet, wenn das Autokorrektur-Feature einen Berichtigungsbedarf erkennt. Andererseits weist Apple auch ausdrücklich auf die mögliche Entstehung besonders peinlicher Fehler durch eine vorhergehende Autokorrektur hin, die wiederum zu korrigieren seien.
„Außerdem hat fast jeder Versender einer Textnachricht einmal einen Fehler in einer Nachricht erst nach ihrem Versand bemerkt – etwa dann, wenn eine unbemerkte Autokorrektur oder Autovervollständigung ein Wort zu einer unbeabsichtigten Bedeutung verändert und damit die Bedeutung der Nachricht selbst erheblich verändert hat“, heißt es dazu in der Patentbeschreibung. „Ganze Websites widmen sich einigen der besonders unterhaltsamen unabsichtlichen Korrekturen, die versehentlich verschickt wurden.“ Der Patentantrag sieht zudem vor, dass ein weiteres Wörterbuch mit Korrekturen von autokorrigierten Textdaten angelegt wird, die bei der letzten eingeräumten Gelegenheit vorgenommen werden. Dieses Wörterbuch soll vom eigentlichen Autokorrektur-Wörterbuch getrennt bleiben und ebenfalls laufend aktualisiert werden.
Das Schutzrecht wurde bereits am 31. Juli 2012 beantragt und am 6. Februar 2014 veröffentlicht. Als Erfinder sind Mehul Shanghavi und Swati Deo ausgewiesen, die zu den Mitarbeitern von Apples Werbeplattform iAD zählen.
[mit Material von Lance Whitney, News.com]
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