Berufungsgericht setzt Apples externen Kartellwächter wieder ein

Ein Bundesberufungsgericht hat in zweiter Instanz Apples Antrag abgelehnt, die Überwachung durch einen externen Kartellwächter bis zum Abschluss einer umfangreicheren Berufungsverhandlung auszusetzen. Der US Court of Appeals for the Second Circuit folgte damit der Forderung des Justizministeriums, das Ende Januar die gerichtlich angeordnete Überwachung des iPhone-Herstellers durch Michael Bromwich für rechtens erklärt hatte.

Das Berufungsgericht umriss in seinem Urteil nochmals Bromwichs Befugnisse. Seine Aufgabe sei es nicht, die Einhaltung der Wettbewerbsregeln durch Apples Angestellte zu untersuchen, sondern die Compliance-Richtlinien des Konzerns. „Der Kartellwächter ist befugt, die Angemessenheit der von Apple eingeführten Compliance-Programme zu bewerten und die Mittel, wie es diese Programme an seine Mitarbeiter kommuniziert,“ heißt es in der gerichtlichen Anordnung. „Der Kartellwächter ist nur befugt, Einsicht in Dokumente zu verlangen sowie Direktoren, Manager und Angestellte von Apple zu Themen zu befragen, die für die Erfüllung seiner zugewiesenen Aufgaben relevant sind“.

Eine Sprecherin des Department of Justice kommentierte gegenüber News.com: „Wir sind zufrieden mit der Entscheidung des Gerichts. Das heutige Urteil stellt eindeutig klar, dass Apple mit dem gerichtlich bestellten Kartellwächter kooperieren muss. Die Entscheidung des Berufungsgericht stützt die des Justizministeriums und des Bezirksgerichts, dass ein Aufseher benötigt wird, um die Einhaltung der Wettbewerbsregeln durch Apple zu überwachen und sicherzustellen, dass Apple in Zukunft keine Preisabsprachen mehr trifft und US-Kunden nie wieder den Preis für sein illegales Verhalten zahlen müssen.“

Bezirksrichterin Denise Cote hatte den früheren stellvertretenden US-Staatsanwalt und Inspekteur des US-Justizministeriums Michael Bromwich im Oktober damit betraut, aus dem Unternehmen heraus die Einhaltung des US-Wettbwerbsrechts zwei Jahre lang zu überwachen. Unter anderem darf Apple in diesem Zeitraum keine Vereinbarungen mit Verlagen zu E-Book-Preisen treffen.

Allerdings lagen der Konzern und sein Aufseher schon einen Monat nach Beginn der Überwachung im Streit. Ende November beschwerte sich Apple, dass die von Bromwich geforderten Gebühren überhöht seien. Für die ersten zwei Wochen seiner Arbeit hatte dieser 138.432 Dollar verlangt. Bromwich wiederum bemängelte in einem Brief an den Aufsichtsrat die mangelnde Kooperationsbereitschaft des Konzerns. Zudem führte er in einer Eingabe aus, dass Anfragen zu Treffen mit Apple-Mitarbeitern teilweise unbeantwortet blieben und sein Team bisher nur einen Bruchteil der geforderten und versprochenen Unterlagen zur Einsicht erhalten haben. Apple kritisierte das als „Bromwich Declaration“ bezeichnete Dokument als „unangemessen“ und nahm es zum Anlass, die Unparteilichkeit des Aufsehers anzuzweifeln.

Ende Januar war Apple seinen externen Kartellwächter vorübergehend los. Das Bundesberufungsgericht von New York hatte ihn bis zu einer weiteren Entscheidung in dem Fall abgezogen. Um die Überwachung dauerhaft aufheben zu lassen, muss Apple in dem noch anstehenden Berufungsverfahren beweisen, dass ihm dadurch ein „irreparabler Schaden“ entsteht und eine Absetzung im öffentlichen Interesse ist. Das Justizministerium argumentiert hingegen, dass Apple nicht nachweisen könne, dass sich der Aufseher unangemessen verhalten habe. Und selbst wenn Apple dies gelinge, sei die richtige Vorgehensweise, den Kartellwächter zu ersetzen, und nicht, ihn vollständig abzuziehen.

[mit Material von Dara Kerr, News.com]

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ZDNet.de Redaktion

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