Apple-Patent: mit Wegwerf-E-Mails gegen Spam

Apple schlägt in einem Patentantrag die automatische Generierung temporärer E-Mail-Adressen zur Abwehr unerwünschter Spam-Nachrichten vor. Die Wegwerf-Adressen sollen nicht als solche erkennbar sein und auf Serverebene erzeugt werden. Außerdem ist ihre Zuordnung zu einer tatsächlich genutzten E-Mail-Adresse vorgesehen, an die auch Antworten auf versandte Nachrichten weitergeleitet werden.

„Die Wegwerf-E-Mail-Adresse wird von einem E-Mail-Server erzeugt, der die Korrespondenz verwaltet, damit die damit verbundene feste E-Mail-Adresse nicht sichtbar wird“, heißt es in der zusammenfassenden Beschreibung für das US-Patent 20140047043, das am 13. Februar 2014 veröffentlicht wurde. Um Adressenverkäufern auf die Spur zu kommen, soll es weiterhin möglich sein, den zeitweiligen Adressen Kontextinformationen zuzuordnen, die in den versandten Mails nicht sichtbar sind. „Sollte die Wegwerf-Adresse missbraucht werden, kann ein Nutzer durch die damit verbundenen Informationen erkennen, welcher Empfänger die Wegwerf-Adresse einem Missbrauch ausgesetzt hat.“

Gehen die ersten Spam-Mails bei der temporären Adresse ein, kann sie aufgegeben und durch eine neue Adresse ersetzt werden. Der Patentantrag sieht auch die Möglichkeit vor, die Nutzung der Wegwerf-Adressen von vornherein zeitlich zu begrenzen oder andere Bedingungen für ihren Verfall zu definieren.

Apple nimmt zur Kenntnis, dass es bereits zahlreiche Anbieter von Wegwerf-E-Mail-Adressen gibt. Diese seien jedoch umständlich zu handhaben und müssten von anderen Anbietern als dem eigenen E-Mail-Provider erworben werden, was zu einer relativ seltenen Nutzung führe. Außerdem seien sie meist leicht als Wegwerf-Adressen zu erkennen – tatsächlich benennen sich solche Dienste oft auffällig wie etwa Trash-Mail.com, Spoofmail.de oder Spambog.com. Der iPhone-Hersteller gibt zu bedenken, dass über solche Anbieter versandte Nachrichten nicht immer und überall akzeptiert werden – und sich ihre Adressen deshalb vielleicht nicht für die Anmeldung bei einem Internetdienst eignen.

Dem Patentantrag zufolge sollen Wegwerf-Adressen vom E-Mail-Client bevorzugt angefordert werden, ohne dass ein Teil der Adresse vorzugeben ist – offenbar ist an zufällig kombinierte Namen gedacht. Denn um nicht als solche erkennbar zu sein, sollen die Wegwerf-Adressen bevorzugt dem üblichen Muster von „Nachname.Vorname@Domain.com“ folgen, ohne den tatsächlichen Namen preiszugeben: „Vorname und Nachname, die dabei eingesetzt werden, sollen nicht die der Person sein, die mit der festen E-Mail-Adresse verbunden ist.“

[mit Material von Lance Whitney, News.com]

ZDNet.de Redaktion

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