Sammelklage gegen Apple wegen angeblich irreführender Siri-Werbung abgewiesen

Das US-Bezirksgericht von Nordkalifornien hat am Freitag eine vor zwei Jahren eingereichte Sammelklage mehrerer iPhone-4S-Käufer gegen Apple rechtskräftig abgewiesen. Die vier Kläger hatten dem Konzern irreführende Werbung für seinen Sprachassistenten Siri vorgeworfen. Dieser funktioniere nicht, wie in den damals ausgestrahlten Fernsehspots suggeriert.

Auf einige Fragen hat Siri keine richtige Antwort (Screenshot: CNET.com).

In der unter anderem vom Privatmann Frank Fazio im März 2012 eingereichten Klageschrift hieß es: „Wenn [Fazio] Siri beispielsweise nach dem Weg zu einem bestimmten Ort oder nach einem bestimmten Geschäft fragte, wusste Siri entweder nicht, was gemeint war, oder lieferte nach einer langen Wartezeit eine falsche Antwort.“ Das nahmen Fazio und seine Mitkläger zum Anlass, Apple falsche Werbeversprechen über die Leistung der Software vorzuwerfen.

Die zuständige Richterin Claudia Wilken stellte nun fest, dass die Kläger keine ausreichenden Beweise für betrügerische Aussagen in Apples Werbung vorlegen konnten. „Apple hat nie versprochen, dass Siri einwandfrei funktioniert“, schreibt sie in ihrer Urteilsbegründung (PDF). „Ein vernünftiger Verbraucher würde verstehen, dass Werbung keine Fehlversuche eines Produkts zeigt, das beworben werden soll.“

Wilken störte sich auch am Zeitpunkt der Klagen, die Frank Fazio, Carlisa Hamagaki, Daniel Balassone und Benjamin Swartzmann damals noch einzeln eingereicht hatten. Fazio reichte die Klage am selben Tag ein, an dem er Apple per Brief über seine Absicht informiert hatte. Balassone und Swartzman taten dies vier Tage, nachdem sie Apple ein ähnliches Schreiben zukommen ließen. Innerhalb dieses kurzen Zeitraums habe Apple nicht auf die Anschuldigungen reagieren können, so Richterin Wilken.

Apple selbst hatte zuvor schon argumentiert, dass die Klagen zu allgemein gehalten waren. Die Kläger „konnten keine angebliche Fehldarstellung im Besonderen anführen“, so die Anwälte des Konzerns. Noch 2012 hatte Apple daher die Abweisung der Sammelklage beantragt. Da das jetzt ergangene Urteil rechtskräfig ist, können die Kläger in dieser Sache nicht erneut gegen Apple vorgehen.

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ZDNet.de Redaktion

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