Urteil zu Youtube-Sperrhinweis: Google darf GEMA nicht nennen

Die GEMA hat vor dem Landgericht München erfolgreich gegen die Sperrhinweise auf Youtube geklagt, die beim Aufruf zahlreicher Musikvideos oder Livestreams angezeigt werden. Statt der eigentlichen Inhalte bekommen Nutzer nur einen Text zu sehen: „Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der GEMA nicht eingeräumt wurden. Das tut uns leid.“

Das Landgericht München urteilte heute, dass diese oder ähnliche von Youtube verwendete Sperrtafel-Texte eine „absolut verzerrte Darstellung der rechtlichen Auseinandersetzung zwischen den Parteien zu Lasten der GEMA“ seien. Durch die Verwendung der Sperrhinweise werde die GEMA herabgewürdigt und angeschwärzt, so die Richter weiter. Der Text erwecke bei den Nutzern den falschen Eindruck, die GEMA sei für die Sperrungen der Videos verantwortlich, obwohl Youtube sie selbst vornimmt.

Ein von der GEMA beanstandeter Sperrhinweis auf Youtube (Screenshot: ZDNet)

„Seit fast drei Jahren führt Youtube die Öffentlichkeit mit diesen Sperrtafeln in die Irre und beeinflusst rechtswidrig die öffentliche Meinungsbildung einseitig zu Lasten der GEMA“, kommentierte GEMA-Vorstand Harald Heker das jetzige Urteil zur Anfang 2013 eingereichten Unterlassungsklage. „Youtube stellt sich einerseits auf den Standpunkt, keine Lizenz und damit keine Rechte für die Videos zu benötigen. Andererseits sollen laut der Sperrtafel die Videos gerade aufgrund der unterbliebenen Rechteeinräumung nicht zu sehen sein. Diesen Widerspruch hat das Gericht erkannt und das Verhalten von YouTube als unzulässig eingestuft.“

Die Entscheidung des Landgerichts München sei ein wichtiges und positives Signal an die Musikurheber, so Heker weiter. Es sei nicht die GEMA, die den Musikgenuss im Internet verhindere. Sie wolle lediglich Youtube lizenzieren, so wie alle anderen Musikportale. „Uns geht es darum, dass die Urheber an der wirtschaftlichen Verwertung ihrer Werke partizipieren und ihren Lebensunterhalt auch in Zukunft bestreiten können.“

Noch ist das Urteil des Landgerichts München nicht rechtskräftig. Erst dann müsste Youtube die Sperrhinweise entfernen oder ändern. Bei Zuwiderhandlung droht ihm für jeden einzelnen Fall ein Bußgeld von 250.000 Euro.

Der Streit um die Sperrtafeln ist vor dem Hintergrund der schon lange andauernden Auseinandersetzung zwischen Googles Videoportal und der Verwertungsgesellschaft zu sehen. Beide streiten seit 2009 um die Per-Stream-Minimumvergütung für urheberrechtlich geschützte Musikstücke aus dem GEMA-Repertoire. Anfang 2013 erklärte die GEMA die Verhandlungen mit Youtube für „vorerst gescheitert“ und schaltete die Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamts ein. Aufgrund des Streits zwischen GEMA und Youtube verzichtete das Musikvideoportal Vevo bei seinem Deutschlandstart im Oktober hierzulande auf die sonst übliche enge Kooperation mit Googles Videoplattform.

Zuletzt waren die GEMA-Sperrhinweise im Zusammenhang mit den Protesten in der Ukraine in die Schlagzeilen geraten. Bild.de hatte etwa getitelt: „Gema schaltet auf dem Maidan die Kameras ab“. Tatsächlich hatte aber Youtube den Livestream von den Demonstrationen in Kiew unter Verwendung der bekannten Sperrtafel unterbrochen. Laut GEMA hat Bild inzwischen eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Die sogenannten Youtube-Sperren lassen sich über Proxy-Erweiterungen umgehen.

ZDNet.de Redaktion

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