Bundesnetzagentur legt Verordnungsentwurf zur Abschaffung des Routerzwangs vor

Die Bundesnetzagentur will mit einer Verordnung für mehr Transparenz im Breitband- und Mobilfunkmarkt sorgen. Sie hat jetzt einen Entwurf vorgelegt, der unter anderem die Abschaffung des sogenannten Routerzwangs vorsieht. Dafür hatten schon Anfang 2013 AVM und später auch andere Hersteller plädiert. In der Folge setzte die Bundesnetzagentur im Oktober eine formelle Anhörung zum Thema Netzabschlusspunkt an. Im November sprachen sich auch CDU/CSU und SPD im Rahmen ihrer Koalitionsverhandlungen gegen den Routerzwang durch Netzbetreiber aus.

Laut Bundesnetzagentur-Präsident Jochen Homann sollen Kunden mit der Transparenz-Verordnung einen Rechtsanspruch gegenüber ihrem Anbieter erhalten, die Zugangskennungen und Passwörter zur Nutzung der angebotenen Dienste zu erfahren. „Damit ist es Endkunden möglich, nicht nur den Router des Anbieters, sondern auch Router anderer Hersteller zu nutzen. Wir stärken damit nachhaltig die freie Endgerätewahl. Außerdem können wir damit bereits kurzfristig den politischen Willen der Großen Koalition zur Digitalen Agenda in diesem Punkt umsetzen.“

Der Verordnungsentwurf sieht darüber hinaus noch zahlreiche Regelungen vor, die für mehr Klarheit im Geschäftsverkehr zwischen Verbrauchern und Telekommunikationsanbietern sorgen sollen. Dazu gehört unter anderem, dass Festnetz- und Mobilfunkanbieter Kunden künftig bereits bei Vertragsabschluss in einem übersichtlichen Informationsblatt über die maximal mögliche Bandbreite sowie die Mindestbandbreite informieren müssen. Im Mobilfunkbereich soll nach Möglichkeit auch die durchschnittliche Bandbreite angegeben werden.

„Wir wollen erreichen, dass sich der Verbraucher auf einen Blick darüber informieren kann, welche Datenübertragungsrate er in seinem Vertrag vereinbart hat und welche Qualität ihm nach der Schaltung seines Anschlusses tatsächlich geliefert wird. Entscheidend ist dabei, dass er diese Informationen von seinem Telekommunikationsanbieter auf eine einfache und verständliche Weise erhält und sie nicht mühevoll zusammensuchen muss“, erklärt Homann.

Der Entwurf enthält zudem die Vorgabe, dass die Anbieter Verbraucher direkt nach der Anschlussschaltung auf Möglichkeiten zur Messung seiner Bandbreite hinweisen müssen. Einige bieten dafür bereits heute einen sogenannten Speedtest an, die Bundesnetzagentur will jedoch einen eigenen, unabhängigen entwickeln und zur Verfügung stellen. Die Anbieter sollen die im jeweiligen Vertrag vereinbarte sowie die gemessene Bandbreite in einer Grafik übersichtlich darstellen müssen.

Damit Verbraucher sich vor Vertragsschluss über die wesentlichen Vertragsinhalte informieren können, will die Bundesnetzagentur Anbieter verpflichten, für jeden Vertrag ein Produktinformationsblatt zu erstellen. Dieses soll auch Angaben dazu enthalten, welche Dienste Teil eines vertraglich vereinbarten Datenvolumens sind und welche nicht. Zudem sollen Kunde in der monatlichen Rechnung über das Ende der Mindestvertragslaufzeit informiert und darauf hingewiesen werden, wo sie ausführliche Informationen zum Anbieterwechsel finden. „Damit verbinden wir Verbraucherschutz und aktive Wettbewerbsförderung“, sagte Homann.

Bis zum 31. März besteht nun Gelegenheit, Stellungnahmen zu dem Entwurf abzugeben. Anschließend müssen für die endgültige Fassung der Transparenz-Verordnung das zuständige Bundesministerium und der Deutsche Bundestag zustimmen. Danach kann die Rechtsverordnung erlassen werden.

Die Hersteller, die sich bereits vor einem Jahr gegen den Routerzwang ausgesprochen haben, begrüßen erwartungsgemäß den Entwurf der Bundesnetzagentur. Die 19 Hersteller, darunter AVM, Buffalo, D-Link, Draytek und Lancom, merken jedoch kritisch an, dass Netzbetreiber ihren Kunden dem Entwurf zufolge auf Anfrage die Zugangskennungen für Internet- und Sprachdienste herausgeben müssen. Sie sähen es lieber, dass Kunden diese Daten unaufgefordert bereits bei Vertragsabschluss übergeben werden. So sei es auch im Koalitionsvertrag festgelegt.

Außerdem vermissen die Hersteller in der Verordnung die von ihnen geforderte Klarstellung zur Netzzugangsschnittstelle. „Im Interesse des Marktes empfehlen die Hersteller dringend die generelle Offenlegung der jeweiligen Netzzugangsschnittstelle für den direkten Anschluss an das physische Medium.“ Nur so sei nämlich gewährleistet, dass die Hersteller in der Lage sind, für den jeweiligen Netzzugang voll kompatible Geräte zu liefern und damit eine Auswahlmöglichkeit für die Anwender zu bieten, heißt es in einer Stellungnahme.

Auch der Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. (BREKO) begrüßt die Initiative der Bundesnetzagentur grundsätzlich. Er bedauert allerdings, dass sich die Behörde nicht dazu entschlossen hat, den von der Telekommunikationsbranche erstellten Selbstverpflichtungsentwurf zur Förderung der Transparenz im Endkundenmarkt mitzutragen und es für erforderlich hält, eine eigene Verordnung zu erlassen. Das von der Bundesnetzagentur geplante Messverfahren sieht der BREKO ebenfalls kritisch. Er bemängelt, dass es offensichtlich auch weiterhin auf Basis eines – seiner Ansicht nach – nur sehr begrenzt aussagefähigen Onlinetests durchgeführt werden soll.

„Hier hatte die TK-Branche der Bundesnetzagentur einen technisch sinnvolleren Vorschlag gemacht, bei dem die Messung zwischen dem sogenannten Internet Access Device (also dem Modem oder Router) beim Verbraucher und einer definierten Gegenstelle im Backbone des Anbieters vorgenommen wird. Auf diese Weise besteht die Möglichkeit, den vom Anbieter zu verantwortenden Netzabschnitt bei der Nutzung des Internet durch den Verbraucher objektiv zu messen – Störeinflüsse auf Seiten des Kunden, aber auch Verzögerungen durch problematisches Routing bei einem Onlinetest über das Internet sind damit ausgeschlossen“, so der Verband in einer Stellungnahme. Kunden hätten dadurch den Vorteil, dass sie auch anbieterübergreifend eine objektive Vergleichsgrundlage bekämen.

[mit Material von Peter Marwan, ITespresso.de]

ZDNet.de Redaktion

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