Apple hat seine Ankündigung vom Oktober wahrgemacht und gestern Berufung gegen das im Sommer wegen Preisabsprachen für E-Books ergangene Urteil eingelegt. Damit will es die Aufhebung der erstinstanzlichen Entscheidung sowie der im Anschluss verhängten Auflagen erreichen.
In der beim US Court of Appeals for the Second Circuit in New York eingereichten Begründung bezeichnet der iPhone-Hersteller die damalige Entscheidung der zuständigen Bezirksrichterin Denise Cote als „eine radikale Abkehr von modernen Kartellgesetzen und -richtlinien“. Falls sie weiter Bestand habe, würde dies „Innovationen ausbremsen, den Wettbewerb einfrieren und Verbrauchern schaden“.
In seiner 75-seitigen Eingabe führt Apple aus, dass sein Einstieg in den E-Book-Markt in dem Bereich „den Anfang und nicht das Ende des Wettbewerbs markiert“ habe. Sein Einstieg „kurbelte den Wettbewerb in einem hochkonzentrierten Markt an, sorgte für mehr Verkäufe sowie ein niedrigeres Preisniveau und beschleunigte Innovationen“.
Mit der Berufung fordert Apple auch erneut die Aussetzung der Überwachung durch den gerichtlich bestellten Kartellwächters bis zum Abschluss der Berufungsverhandlung. Zugleich bezeichnete es dessen Einsetzung durch Cote als „beispiellos und verfassungswidrig“. Die Bezirksrichterin hatte den früheren stellvertretenden US-Staatsanwalt und Inspekteur des US-Justizministeriums Michael Bromwich im Oktober damit betraut, aus dem Unternehmen heraus die Einhaltung des US-Wettbewerbsrechts zwei Jahre lang zu überwachen. Unter anderem darf Apple in diesem Zeitraum keine Vereinbarungen mit Verlagen zu E-Book-Preisen treffen. Gegen die Absetzung Bromwichs kämpft das Unternehmen schon seit Monaten erfolglos.
Im April 2012 hatte das US-Justizministerium Apple zusammen mit fünf der sechst größten Buchverlage des Landes angeklagt, illegale Preisabsprachen bei E-Books getroffen zu haben, um Amazons mit seinen Kindle-Readern erlangte Vormachtstellung zu durchbrechen. Während sich die Verlage auf einen Vergleich einließen, zog Apple gegen das Justizministerium vor Gericht.
Am Ende des Prozesses urteilte Richterin Cote im Juli: „Wenn Apple diese Verschwörung nicht orchestriert hätte, dann hätte sie nicht gelingen können, wie es im Frühjahr 2010 geschah.“ Als unrechtmäßig befand sie dabei nicht einzelne Handlungen wie Apples parallele Verhandlungen mit den Verlagen, das eingeführte Agenturmodell oder die vertraglich vereinbarte Meistbegünstigungsklausel, sondern das insgesamt methodische Vorgehen.
Das Justizministerium hatte außer der Einsetzung einen Kartellwächters noch weitere Auflagen gefordert, die Cote jedoch ablehnte. Dazu zählte, dass Apple Firmen wie Amazon erlauben sollte, in ihren E-Book-Apps für iOS käufliche Inhalte zu verlinken, ohne dass der iPhone-Hersteller dafür eine Provision erhält.
[mit Material von Steven Musil, News.com]
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