LG Mannheim weist Patentklagen von IPCom gegen Apple ab

Das Landgericht Mannheim hat zwei Patentklagen des deutschen Patentverwalters IPCom gegen Apple abgewiesen. Es konnte keine Verstöße gegen zwei standardrelevante Schutzrechte feststellen. Das Münchner Unternehmen hatte unter anderem 1,57 Milliarden Euro Schadenersatz gefordert.

Eines der beiden Patente trägt den Titel „Zugriff einer Mobilstation auf einen wahlfreien Zugriffskanal in Abhängigkeit ihrer Nutzerklasse“ und wurde im Februar 2000 angemeldet. Es beschreibt eine Technik, die es ermöglicht, Notrufe in einem überlasteten Mobilfunknetz zu priorisieren. Das zweite Schutzrecht beschäftigt sich mit einem Verfahren „zur Vergabe von Zugriffsrechten auf einen Telekommunikationskanal„. Beide hat IPCom laut Patentblogger Florian Müller von Robert Bosch übernommen.

Das Urteil zugunsten von Apple war allerdings nicht die einzige Niederlage für IPCom. Das Landgericht Mannheim wies Ende vergangener Woche auch eine Klage gegen den taiwanischen Handyhersteller HTC ab, gegen den IPCom Müller zufolge seit sechs Jahren klagt. Auch hier ging es um Schutzrecht DE19910239 „Vergabe von Zugriffsrechten auf einen Telekommunikationskanal“.

Müller erwartet, dass IPCom das erstinstanzliche Urteil anfechten wird. „Aber Apple, HTC, Nokia, Ericsson, Vodafone und andere werden wahrscheinlich weiterhin die Gültigkeit der eingeklagten Patente infrage stellen“, schreibt er in seinem Blog FOSS Patents.

IPCom mit Sitz in Pullach wurde 2007 gegründet. Es hält nach eigenen Angaben über 1165 Mobilfunkpatente, die in Europa, den USA, Japan und anderen asiatischen Ländern erteilt wurden. Viele der beschriebenen Techniken seien standardrelevant „und damit verpflichtend in den Mobilfunkstandards UMTS und LTE“.

Ende Februar hatten 19 Unternehmen und Branchenverbände mit einem offenen Brief an die Europäische Union appelliert, die rechtlichen Möglichkeiten von Patenttrollen beim kommenden einheitlichen Patentrecht einzuschränken. Sie befürchten eine zunehmende Flut von Klagen durch „Patent Assertion Entities“. Gemeint sind damit Firmen oder Einzelpersonen, die nicht selbst Produkte entwickeln, sondern nur Patente erwerben und oft auf dem Klageweg gegen andere Unternehmen geltend machen – was der üblichen Definition eines Patenttrolls entspricht. Zu den Unterzeichnern des Appells gehörten Apple, Samsung, Microsoft, Google, HP, Dell, Cisco, Blackberry, Huawei und Broadcom.

[mit Material von Don Reisinger, News.com]

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Stefan Beiersmann

Stefan unterstützt seit 2006 als Freier Mitarbeiter die ZDNet-Redaktion. Wenn andere noch schlafen, sichtet er bereits die Nachrichtenlage, sodass die ersten News des Tages meistens von ihm stammen.

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