Datenschützer haben bei der US-Handelsaufsicht FTC eine Beschwerde zur beabsichtigten WhatsApp-Übernahme durch Facebook eingelegt. Sie fordern die Behörde auf, zu untersuchen, inwieweit eine Übernahme die Erwartungen auf einen Schutz der Privatsphäre verletzt, die überhaupt erst zur verbreiteten Nutzung des Messaging-Dienstes führten.
Facebook sei dafür bekannt, routinemäßig persönliche Informationen für Werbezwecke zu nutzen mit einem auf Nutzerprofilen beruhenden Geschäftsmodell. Die Übernahme resultiere daher in „unfairen und täuschenden Geschäftspraktiken“, die eine Untersuchung durch die Federal Trade Commission erforderten. Bis zu einer zufriedenstellenden Klärung sei die Übernahme aufzuschieben.
Beschwerdeführer sind das Electronic Privacy Information Center (EPIC) sowie das Center for Digital Democracy (CDD), das öffentliche Interessen rund um digitale Kommunikation vertritt. Sie heben in ihrer Eingabe (PDF) hervor, dass WhatsApp seine 450 Millionen aktiven Nutzer vor allem durch seine eindeutigen Aussagen zum Schutz der Privatsphäre gewann. Dazu zitieren sie aus der zuletzt im Juli 2012 aktualisierten Datenschutzerklärung, in der das Unternehmen versicherte, außer Handynumern keine Namen, E-Mails, Adressen oder andere Kontaktinformationen aus den Adresslisten oder Kontaktlisten der Nutzer zu speichern. Der Messaging-Dienst versicherte außerdem, keine Nachrichten außer vorübergehend nicht zustellbaren zu speichern, und auch diese nach 30 Tagen automatisch zu löschen. Schon 2009 versprach Gründer Jan Koum, WhatsApp werde „niemals Ihre persönlichen Informationen an irgend jemanden verkaufen“.
Facebooks eigenem Messaging-Dienst hingegen wirft die Beschwerde vor, „regelmäßig alle verfügbaren Nutzerdaten zu sammeln und zu speichern“. Das Social Network sei zudem dafür bekannt, sich routinemäßig die Nutzerdaten gekaufter Firmen anzueignen – und habe beispielsweise auch die Nutzungsbedingungen bei Instagram entsprechend geändert. Branchenexperten hätten bereits eindringlich gewarnt, eine Übernahme werde die Privatsphäre der WhatsApp-Nutzer reduzieren und Facebook die Schaffung vollständiger Nutzerprofile ermöglichen.
EPIC fordert die FTC daher auf, die beabsichtigte WhatsApp-Übernahme insbesondere hinsichtlich der Möglichkeiten von Facebook zu untersuchen, auf die vom Messaging-Dienst gespeicherten Telefonnummern und Metadaten zuzugreifen. Bis zu einer angemessenen Klärung dieser Frage solle die Handelsaufsicht von ihren Befugnissen Gebrauch machen und die Übernahme aufhalten. Im Fall einer Übernahme verlangen die Datenschützer eine FTC-Anordnung, die die WhatsApp-Nutzer vor einem Zugriff auf ihre Informationen nach den gängigen Praktiken von Facebook schützt.
EPIC verweist auf eine 2011 getroffene Vergleichsvereinbarung zwischen der FTC und Facebook, die das Social Network zur Beachtung von Datenschutzregeln verpflichtet. Noch ist unklar, ob die US-Handelsaufsicht auf die Beschwerde reagieren wird. Sie wurde jedoch schon auf frühere EPIC-Beschwerden hin tätig, die Google Buzz, Microsoft Passport und veränderte Datenschutzeinstellungen von Facebook betrafen.
[mit Material von Seth Rosenblatt, News.com]
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