Nach GEMA-Klage: Youtube ändert Sperrhinweise

Nach der erfolgreichen Klage der GEMA gegen die Sperrtafeln auf Youtube hat Googles Videoportal nun die Hinweistexte modifiziert. Allerdings verweist es darin nach wie vor ausdrücklich auf die Verwertungsgesellschaft, obwohl es die Videos selbst sperrt.

Ab sofort bekommen Youtube-Nutzer beim Aufruf von Clips mit urheberrechtlich geschützten Musikinhalten folgenden Hinweis zu sehen: „Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es Musik enthalten könnte, über deren Verwendung wir uns mit der GEMA bisher nicht einigen konnten. Das tut uns leid.“ Bisher hatte der zweite Halbsatz gelautet: „da es möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der GEMA nicht eingeräumt wurden“.

Ein von Youtube leicht abgeänderter Sperrhinweis (Screenshot: ZDNet.de)

Gegen die alte Formulierung hatte die Verwertungsgesellschaft Anfang 2013 vor dem Landgericht München geklagt und kürzlich Recht bekommen. Die Richter entschieden, dass dieser oder ähnliche von Youtube verwendete Sperrtafel-Texte eine „absolut verzerrte Darstellung der rechtlichen Auseinandersetzung zwischen den Parteien zu Lasten der GEMA“ seien. Durch die Verwendung der Sperrhinweise werde die GEMA herabgewürdigt und angeschwärzt, so das Gericht weiter. Der Text erwecke bei den Nutzern den falschen Eindruck, die GEMA sei für die Sperrungen der Videos verantwortlich, obwohl Youtube sie selbst vornimmt.

Noch ist das Urteil des Landgerichts München aber nicht rechtskräftig. Ein Google-Sprecher erklärte dazu am Freitag: „Obwohl wir die Entscheidung des Gerichts kritisch sehen und weiterhin eine Berufung prüfen, haben wir unsere Blocking Message leicht geändert, um dem Urteil zu entsprechen.“

Der Streit um die Sperrtafeln ist vor dem Hintergrund der schon lange andauernden Auseinandersetzung zwischen Googles Videoportal und der Verwertungsgesellschaft zu sehen. Beide streiten seit 2009 um die Per-Stream-Minimumvergütung für urheberrechtlich geschützte Musikstücke aus dem GEMA-Repertoire. Anfang 2013 erklärte die GEMA die Verhandlungen mit Youtube für „vorerst gescheitert“ und schaltete die Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamts ein. Aufgrund des Streits zwischen GEMA und Youtube verzichtete das Musikvideoportal Vevo bei seinem Deutschlandstart im Oktober hierzulande auf die sonst übliche enge Kooperation mit Googles Videoplattform.

Zuletzt waren die GEMA-Sperrhinweise im Zusammenhang mit den Protesten in der Ukraine in die Schlagzeilen geraten. Bild.de hatte etwa getitelt: „GEMA schaltet auf dem Maidan die Kameras ab“. Tatsächlich hatte aber Youtube den Livestream von den Demonstrationen in Kiew unter Verwendung der bekannten Sperrtafel unterbrochen.

Die sogenannten Youtube-Sperren lassen sich mittels Proxy-Erweiterungen umgehen.

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ZDNet.de Redaktion

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