Das US-Geheimgericht Foreign Intelligence Surveillance Court (FISC) hat entschieden, dass der Auslandsgeheimdienst National Security Agency (NSA) Telefondaten von US-Bürgern nicht länger als fünf Jahre speichern darf. Einen Antrag der US-Regierung zur Verlängerung der Speicherfrist lehnte das Gericht ab.
Da das Gericht sein Urteil „without Prejudice“, also ohne eine Sachentscheidung, gefällt hat, kann das US-Justizministerium erneut eine Ausweitung des Zeitraums beantragen. Dafür muss das Department of Justice allerdings neue Beweise oder Fakten vorlegen.
Im Februar hatte die US-Regierung die Anfrage gestellt, Daten, die gemäß Absatz 215 des Patriot Act gesammelt wurden, länger als fünf Jahre vorhalten zu dürfen. Die Regierung hatte argumentiert, dass die Unterlagen benötigt würden, um sich gegen mehrere laufende Zivilklagen zu wehren, die nach den ersten Veröffentlichungen des Whistleblowers Edward Snowden eingereicht worden waren.
In einer jetzt veröffentlichten Urteilsbegründung des Vorsitzendes Richters Reggie Walton heißt es, der Regierung könne nicht erlaubt werden, die gesammelten Metadaten zu behalten, nachdem die Überwachungsprogramme bekannt geworden seien. Zudem hätten die Zivilkläger zu keinem Zeitpunkt eine Herausgabe der Daten gefordert.
Darüber hinaus monierte der Richter, dass der Antrag der Regierung bedeute, dass die NSA Details zu Telefonverbindungen behalten dürfe, die vor mehr als fünf Jahren gespeichert wurden und andernfalls gelöscht werden müssten. Die Unterlagen enthielten zweifelsfrei Informationen über US-Bürger, gegen die weder wegen terroristischer noch wegen geheimdienstlicher Aktivitäten ermittelt worden sei.
In einer der Zivilklagen hatte ein Richter erklärt, die Sammlung und Auswertung von Telefon-Metadaten von US-Bürgern sei wahrscheinlich verfassungswidrig. Medienberichten zufolge sollen die Richter des FISC nur weniger als ein halbes Prozent aller Anfragen der US-Regierung nach Nutzerdaten abgelehnt haben.
[mit Material von Zack Whittaker, ZDNet.com]
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