Das EU-Parlament hat einen Gesetzentwurf zur Neufassung der Vorschriften für Funkanlagen durchgewinkt. Er verpflichtet die Hersteller, alle in der EU angebotenen Mobiltelefone zu einem einheitlichen Ladegerät kompatibel zu machen. Der Entwurf wurde zuvor bereits mit dem Rat vereinbart, der ihn noch formal verabschieden muss.
Das neue Gesetz wurde mit 550 Stimmen angenommen, bei 12 Gegenstimmen und 8 Enthaltungen. Die Mitgliedstaaten müssen die darin enthaltenen Vorschriften innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umsetzen. Die Hersteller haben dann noch ein Jahr – also bis 2017 – Zeit, sich auf die verbindliche Anwendung der neuen Vorschriften vorzubereiten.
„Ich bin besonders erfreut, dass wir uns auf die Einführung eines gemeinsamen Ladegeräts einigen konnten“, sagte die deutsche EU-Abgeordnete Barbara Weiler (SPD). „Dies ist eine gute Nachricht für den Verbraucher und für die Umwelt. So können wir zu Hause Kabelsalat und in der Umwelt 51.000 Tonnen Elektromüll pro Jahr vermeiden.“
Schon 2009 hatten die EU, die UN-Sonderorganisation International Telecommunications Union (ITU) und führende Handyhersteller eine Übereinkunft getroffen, standardmäßige Micro-USB-Anschlüsse in ihren Geräten zu verbauen, die auch zum Laden genutzt werden können. Die Vereinbarung wurde auch von Apple unterzeichnet, das aber auch in seiner neuesten iPhone-Generation noch auf eine Lösung mit zusätzlichem Adapter setzt.
Teilweise bestehen Hersteller allerdings selbst dann auf der unbedingten Verwendung ihres eigenen Ladezubehörs, wenn ihre Geräte via Micro-USB geladen werden können. Das gilt beispielsweise für Googles Android-Smartphone Nexus 4. In der Betriebsanleitung heißt es: „Verwenden Sie nur das Ladegerät und das Micro-USB-Kabel im Lieferumfang Ihres Nexus 4. Verwendung eines anderen Ladegeräts oder Kabels kann das Telefon beschädigen.“
Diese oder ähnliche Anweisungen sind künftig nicht mehr zulässig. Hier müssen die Hersteller innerhalb der nächsten drei Jahre nachbessern.
Die EU sieht in der Standardisierung nicht nur eine Erleichterung für den Nutzer, sondern auch einen Vorteil für die Umwelt. Denn dann muss mit einem neuen Smartphone nicht zwangsläufig auch ein neues Ladegerät gekauft werden, während das alte, zumeist noch funktionsfähige auf dem Müll landet.
Der jetzt verabschiedete Gesetzentwurf sieht außerdem eine Reform der Richtlinie für Funkanlagen vor. Sie soll für eine effiziente Nutzung des Funkspektrums sorgen und sicherstellen, dass sich die zunehmende Vielfalt von Geräten nicht gegenseitig beeinträchtigt. Darüber hinaus soll sie gewährleisten, dass grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen erfüllt werden.
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