Google hat seinen Play Store aktualisiert, wie am Samstag berichtet, und dabei die Option eingeführt, eine Passworteingabe für jeden Kauf – auch App-intern – verpflichtend zu machen. Bisher ließen sich virtuelle Güter nach einmaliger Passworteingabe 30 Minuten lang ohne neue Authentifizierung kaufen. Diese Option kann man allerdings weiter einstellen.
Vergangene Woche hat eine Frau in New York eine Sammelklage gegen Google eingereicht, nachdem ihre 5-jährige Tochter das 30-Minuten-Fenster genutzt hatte, um im Spiel „Marvel Run Jump Smash“ virtuelle Kristalle für fast 70 Dollar einzukaufen. Der Klägerin zufolge hat Google nicht ausreichend klar gemacht, dass diese Möglichkeit besteht.
Außerdem heißt es in der Klageschrift, Spiele mit solchen Kaufmöglichkeiten „zielen nur darauf ab, dass Minderjährige die Spiel-Währung kaufen, um die Ziele des Spiels zu erreichen.“ Sie machten „stark süchtig“.
Am 19. Januar habe überdies schon die Zeitschrift Consumer Reports vor dem 30-Minuten-Fenster gewarnt, heißt es. Dort wurde auch ein Sprecher des Unternehmens zitiert, man wisse Rückmeldungen stets zu schätzen und bereite Funktionen vor, um den Kunden noch bessere Kontrolle über ihre Einkäufe zu geben.
Google war eigentlich gewarnt: Apple hatte früher ein 15-Minuten-Zeitfenster für solche Käufe. Nach einer Einigung mit der US-Handelsbehörde FTC kündigte es im Januar an, insgesamt 32.000 Kunden zu entschädigen, deren Kinder solche Käufe getätigt hatten. Die FTC nannte als Beispiel einen Apple-Kunden, dessen Tochter in der App „Tap Pet Hotel“ 2600 Dollar ausgegeben habe. In anderen Fällen hätten Kinder in Apps wie „Dragon Story“ und „Tiny Zoo Friends“ für mehr als 500 Dollar eingekauft.
Die Erstattungssumme beträgt nun mindestens 32,5 Millionen Dollar. Zudem muss das Unternehmen aus Cupertino das Abrechnungsverfahren ändern und sicherstellen, dass es zu jedem Einkauf die “ausdrückliche Zustimmung” des Nutzers erhält.
Im Februar hat sich dann die Europäische Kommission des Problems angenommen. Sie kritisiert, dass viele mobile Apps, die als „kostenlos“ angepriesen werden, In-App-Käufe nach sich ziehen, damit Nutzer auf bestimmte Inhalte und Funktionen zugreifen können. Oftmals sei Verbrauchern gar nicht bewusst, dass die Erweiterungen kostenpflichtig seien, da ihre Kreditkarte automatisch belastet werde. Zu dem Thema führt sie Gespräche unter anderem mit Apple und Google.
Google Play 4.6.16 kennzeichnet wie berichtet In-App-Käufe deutlicher und zeigt sie bei den App-Berechtigungen an. Außerdem hat Google die Bedienung vereinfacht. Wenn man beispielsweise eine Suche durchführt, bleibt die Ergebnisliste erhalten, wenn man nach der Auswahl eines Suchergebnisses zurückblättert.
[mit Material von Edward Moyer, News.com]
Tipp: Sind Sie ein Android-Kenner? Überprüfen Sie Ihr Wissen – mit 15 Fragen auf silicon.de
Fast zwei Drittel halten jedoch eine Umsetzung aller Vorgaben von NIS 2 bis Jahresende für…
Mit dem Dekryptor von Bitdefender können Opfer von Attacken mit der Shrinklocker-Ransomware Dateien wiederherstellen.
In der Vorweihnachtszeit ist vor allem Malvertising auf dem Vormarsch. Cyberkriminelle locken Nutzer über schädliche…
Dazu trägt unter der Infostealer Lumma-Stealer bei. Hierzulande dominiert der Infostealer Formbook die Malware-Landschaft.
Eine schwerwiegende Anfälligkeit hebelt die Sicherheitsfunktion Seitenisolierung auf. Betroffen sind Chrome für Windows, macOS und…
DeepL Voice ermöglicht Live‑Übersetzung von Meetings und Gesprächen in 13 Sprachen.