Gericht weist Paul Ceglias Klage gegen Facebook ab

Der seit Mitte 2010 andauernde Rechtsstreit, in dem der New Yorker Holzhändler Paul D. Ceglia mindestens einen 50-Prozent-Anteil von Facebook einforderte, ist beendet. Der zuständige Bezirksrichter Richard J. Arcara hat am Dienstag Facebooks Antrag auf Abweisung der Klage stattgegeben. Er folgte damit einer Empfehlung eines US-Bundesgerichts.

Bundesrichter Leslie G. Foschio aus Buffalo, New York, hatte vor fast genau einem Jahr erklärt, dass es eindeutige Beweise dafür gebe, dass der angeblich aus dem Jahr 2003 stammende Vertrag, auf den Ceglia seine Ansprüche gründet, eine „kürzlich hergestellte Fälschung“ sei. In seiner 155-seitigen Empfehlung an Arcara führte Foschio aus, dass Ceglias Argumente aus „unsinnigen Widersprüchen“ bestünden, die eine betrügerische Absicht hinter dem Vertrag und den zugehörigen E-Mails bewiesen.

Paul Ceglias Facebook-Profilbild (Bild: Facebook)

Die Staatsanwaltschaft in Manhattan war Ende Oktober 2012 zu einer ähnlichen Schlussfolgerung gekommen und ließ Ceglia wegen Betrugs in zwei Fällen verhaften. Sie wirft ihm vor, im Rahmen seiner Klage gegen Facebook und dessen CEO Mark Zuckerberg den Vertrag und mehrere E-Mails gefälscht sowie Beweise vernichtet zu haben. In diesem Fall hat ein anderes Gericht ebenfalls am Dienstag Ceglias Antrag auf Abweisung der Anklagepunkte abgelehnt. Sollte der Holzhändler in beiden Punkten für schuldig befunden werden, droht ihm eine Haftstrafe von bis zu 40 Jahren.

In seinem Zivilprozess gegen Facebook und Zuckerberg musste Ceglia schon einige Strafen über sich ergehen lassen. Seit der Einreichung der Klage vor drei Jahren wechselte er mehrmals seinen Rechtsbeistand und wurde im Mai 2012 dazu verurteilt, Facebook Anwaltskosten in Höhe von rund 90.000 Dollar zu erstatten. Hinzu kam eine Geldstrafe von 5000 Dollar, weil er entgegen der Anweisung des Gerichts angebliche Beweis-E-Mails nicht herausrücken wollte, um den Prozess zu verzögern.

„Dieser Prozess ist ein unentschuldbarer Betrug, der auf gefälschten Dokumenten basiert“, kommentierte Facebooks Anwalt Colin Stretch schon vor einem Jahr Foschios Empfehlung. Zur jetzt erfolgten Abweisung der Klage haben sich bisher weder Facebook noch Ceglias Anwalt Paul Argentieri geäußert.

Ceglia hatte in seiner Klage behauptet, Zuckerberg habe 2003 mit ihm einen Vertrag über die Entwicklung und Erstellung einer Website geschlossen, aus der später Facebook wurde. Der Holzhändler will Zuckerberg über eine Anzeige auf Craigslist angeworben haben, um gegen die Bezahlung von 1000 Dollar Code für ein Projekt namens StreetFax zu schreiben. Zugleich präsentierte er einen Vertrag über ein 1000-Dollar-Investment in Zuckerbergs Harvard-Projekt „The Face Book“, der ihm einen 50-Prozent-Anteil daran zusicherte. Außerdem legte Ceglia mehr als ein Dutzend E-Mails zwischen ihm und Zuckerberg vor, die Details zu Design, Entwicklung, Business-Plan und letztlich auch einen Disput über vertragliche Vereinbarung bezügliche „The Face Book“ enthalten.

Facebook räumte ein, dass Zuckerberg einen Vertrag für die Arbeit an StreetFax unterzeichnet habe, aber bezeichnete den „The Face Book“-Vertrag als Fälschung und die vermeintliche E-Mail-Korrespondenz als „reine Erfindung“. Eine forensische Untersuchung der angeblichen Beweise ergab, dass die erste Seite des von Ceglia vorgelegten Vertrags gefälscht ist. Sie wurde um eine zweite Seite ergänzt, die die Unterschriften beider Parteien enthält. Außerdem konnten Kriminaltechniker die fraglichen E-Mails nicht in Zuckerbergs E-Mail-Account finden.

Facebook hatte Ceglias Ansprüche stets zurückgewiesen. In ihrem Antrag auf Abweisung schrieben die Anwälte des Social Network: „Die ganze Klage ist Betrug und eine Lüge.“

[mit Material von Steven Musil, News.com]

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ZDNet.de Redaktion

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