Der Betreiber der Handelsplattform Kraken hat sich in einer ersten Finanzierungsrunde 5 Millionen Dollar sichern können. Er will die Börse damit vor allem als seriöse Alternative zu Bitcoin-Wechselbörsen ausbauen, die er teilweise als „eher etwas dubios“ ansieht. Kraken ist sichtlich bemüht, sich nach dem Zusammenbruch der zuvor weltweit größten Bitcon-Börse Mt. Gox vom Mitbewerb abzuheben.
Die Finanzierungsrunde wurde von Hummingbird Ventures angeführt, das sich auf Wagniskapital für Firmen in einer frühen Phase ihrer geschäftlichen Entwicklung spezialisert hat. Kraken wird von dem in London ansässigen Payward betrieben und gehört zu den zehn führenden Bitcoin-Börsen. Es bietet vielfältige Handelsoptionen für Bitcoin und andere Währungen wie Litecoin, Namecoin und Ripple.
Die Plattform bietet auch Einlagen und Abhebungen in Zusammenarbeit mit der Münchner Fidor Bank AG an, die sich als „Deutschlands erste Web-2.0-Bank“ bezeichnet. Sie beabsichtigt außerdem, enge Geschäftsbeziehungen zu Banken in den USA und weiteren Ländern aufzubauen. Früher in dieser Woche berichtete Kraken über eine erfolgreich verlaufene Prüfung, die das Vorhandensein seiner Währungswerte bestätigt habe.
Kraken-CEO Jesse Powell erklärte gegenüber CoinDesk, er wolle die zusätzlichen Mittel insbesondere für die Erfüllung regulatorischer Anforderungen aufwenden. „Wir gehen sehr konservativ an Regulierung und Compliance heran“, sagte er. „Diese Förderung erlaubt uns, weiterhin unserer konservativen Linie zu folgen und den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen. Und wir glauben, dass das langfristig die beste Herangehensweise ist.“ Die Finanzierung gehe überwiegend in „Entwicklung, regulatorische Dinge, all die Linzenzen in den Vereinigten Staaten und rund um die Welt zu bekommen.“
Inzwischen hat sich auch die US-Bundessteuerbehörde IRS zu virtuellen Währungen wie Bitcoin und ihrer steuerlichen Behandlung festgelegt. Sie sieht in ihnen keine echten Währungen, sondern regulär zu versteuernde Vermögenswerte. Zwar würden virtuelle Währungen in einigen Umgebungen wie echte genutzt, aber sie hätten in keiner Gerichtsbarkeit den rechtlichen Status eines Zahlungsmittels erlangt.
Daraus folgt laut IRS, dass beispielsweise ein in Bitcoin ausgezahlter Arbeitslohn nach seinem Zeitwert in Dollar zu versteuern ist. Das erfolgreiche „Mining“ einer virtuellen Währung gilt als erzieltes Einkommen. Realisiert ein Steuerpflichtiger Gewinne oder Verluste aus digitalen Währungen, die er als Kapitalvermögen angelegt hat, sind diese ähnlich wie bei Aktien oder Anleihen zu behandeln.
[mit Material von Dara Kerr, News.com]
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