Im neuen Patentprozess zwischen Apple und Samsung spielen auch E-Mails von Steve Jobs eine Rolle, in denen er von einem „heiligen Krieg“ Apples gegen Google und sein Mobilbetriebssystem Android schrieb. Er stellte einen bereichsweisen Vorsprung von Android fest und schlug vor, Apples Kunden stärker an das eigene Ökosystem zu fesseln.
Samsungs Chefanwalt John Quinn nutzte die E-Mails als Hinweise darauf, dass Apples Patentklage tatsächlich ein Angriff auf Android und letztlich auch Google sei. Apple musste die E-Mails von Steve Jobs im Discovery-Verfahren an den Kontrahenten herausgeben. Diese Besonderheit im US-Recht verpflichtet die Parteien, sich gegenseitig angeforderte Unterlagen auszuhändigen.
Im Oktober 2010 wandte sich der Apple-Gründer per E-Mail an die 100 führenden Manager des Unternehmens, um die Diskusssionsthemen für eine jährliche Klausurtagung mit ihnen zu umreißen. „2011: Heiliger Krieg mit Google“ stand unter anderem auf seiner Agenda. Er sah Apple „in Gefahr, zu lange an alten Paradigmen zu hängen (Innovator’s Dilemma)“. Zugleich konstatierte er einen „technologischen Vorsprung von Google und Microsoft hinsichtlich der Verbindung und Synchronisierung von Kontakten, Kalendern, Fotos, Musik, Videos sowie Bookmarks über alle Geräte hinweg durch Online-Dienste“. Aufholbedarf habe Apple in den Bereichen „Benachrichtigungen, Tethering und Sprache“.
Steve Jobs gab als Ziel aus, die Produkte des Unternehmens in einer solchen Weise zu verbinden, dass den Kunden keine andere Wahl blieb, als dem iPhone-Hersteller treu zu bleiben. „Verknüpft all unsere Produkte, damit wir die Kunden noch mehr an unser Ökosystem fesseln können“, schrieb er an Apples Führungsspitze.
Jobs schrieb dabei ausdrücklich von einem „Lock-in“ der Kunden. Solche Lock-in-Praktiken sind insbesondere in der Computerbranche schon länger in der Kritik und wurden bei den Kartellverfahren gegen IBM und Microsoft näher beleuchtet. Auch Apple wurden häufig seine proprietären Komponenten und Dateiformate vorgeworfen, die einen Wechsel zu anderen Anbietern erschwerten, aber aufgrund seiner historisch geringeren Marktanteile spielte das kartellrechtlich keine Rolle.
[mit Material von Don Reisinger, News.com]
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