Google will sich Begriff „Glass“ schützen lassen

Google hat beim US Patent and Trademark Office einen Markenschutz für den Begriff „Glass“ in der von ihm verwendeten Schriftart beantragt. Während die Behörde die Kombination „Google Glass“ für die Datenbrille des Internetkonzerns anstandslos genehmigte, scheint sie sich bei einem allgemeinen Ausdruck wie „Glass“ deutlich schwerer zu tun, wie das Wall Street Journal berichtet.

In einer Mitteilung (PDF) an Google schrieb das US-Patentamt im vergangenen September, dass „Glass“ ein beschreibender Allgemeinbegriff sei und daher nicht geschützt werden könne. Außerdem erklärte die Behörde, dass die beantragte Marke zu sehr anderen bestehenden oder beantragten Marken mit dem Wort „Glass“ ähnele.

In einer 1928 Seiten umfassenden Antwort (rund 1900 Seiten davon waren Nachrichtenartikel über Google Glass) hält Google laut WSJ ein Plädoyers für solch eine Schutzmarke. Der Konzern führt darin aus, dass sein Wearable-Gerät Glass bekannt genug sei, um von anderen „Glass“-Marken unterschieden werden zu können. Zusätzlich argumentierte Google, dass „Glass“ in dem Fall keine Beschreibung für Glas sei, da das Gerät tatsächlich keinerlei Glas aufweise. Das Wort „Glass“ allein informiere potenzielle Verbraucher nicht über die Natur, Funktion oder Nutzung des Wearable-Geräts, so das Unternehmen.

Google ist nicht der erste Technikkonzern, die versucht, einen mit einem Produkt zusammenhängenden Allgemeinbegriff schützen zu lassen. Facebook hat beispielsweise bisher erfolglos Markenschutz für das Wort „book“ beantragt, während das Patentamt ihm die Marken „F“, „Face“, „FB“, „Wall“ und „Facepile“ zuerkannte. Instagram will mit seinen Markenrichtlinien verhindern, dass andere Anwendungen die Begriffe „Insta“, „Gram“ und „IG“ nutzen. Apple und Amazon stritten sogar vor Gericht über die Verwendung von „App Store“.

Auf Nachfrage von News.com erklärte ein Google-Sprecher zu dem WSJ-Bericht: „Google unternimmt, wie viele andere Unternehmen, routinemäßig Schritte, um seine Marken zu schützen und zu registrieren.“ Noch ist unklar, wie das US-Patent- und Markenamt in dem Fall von „Glass“ entscheiden wird.

[mit Material von Dara Kerr, News.com]

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ZDNet.de Redaktion

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